Demnach muss der Polizist, der den Unfall 2009 verursacht hatte, an die Sportlerin innerhalb von sechs Monaten 5.000 Euro und weitere 2.500 Euro an einen gemeinnützigen Verein bezahlen. Darauf hatten sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft die Prozessbeteiligten in einem Rechtsgespräch geeinigt.
Der leitende Polizeidirektor des Thüringer Innenministeriums war im Mai 2010 wegen fahrlässiger Körperverletzung vom Amtsgericht Erfurt zu einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt.
Der 58-Jährige hatte mit seinem Transporter 2009 der Radfahrerin die Vorfahrt genommen. Bei dem Verkehrsunfall war Vogel nur knapp einer Querschnittslähmung entgangen.