Die Schiedsrichter kamen damals zu dem Ergebnis, dass die UV-Behandlung von Blut, wie vom Mediziner Andreas Franke am Olympiastützpunkt Erfurt über Jahre praktiziert, vor dem 1. Januar 2011 nicht von Regel M1 der Verbotsliste erfasst sei.
"Das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichts ist zwar richtungsweisend, aber das heißt nicht, dass wir damit einverstanden sind. Wir wollen nun auf internationaler Ebene Rechtssicherheit vor allem für diesen Tatbestand für den Zeitraum vor 2011 erlangen", sagte NADA-Chefjustiziar Lars Mortsiefer.
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