Verschulden liegt bei Sportmediziner Franke

SID
Urteil in der Erfurter Affäre um UV-behandeltes Blut getroffen
© Getty

In der Erfurter Affäre um mit UV-Bestrahlung behandeltes Blut ist Radprofi Jakob Steigmiller vom Dopingvorwurf freigesprochen worden. So lautete das Urteil des Deutschen Sportschiedsgerichtes (DIS), obwohl ein objektiver Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorgelegen habe.

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Schiedsrichter Walter Dury erläuterte, dass Steigmiller "kein Verschulden bei dem Verstoß gegen die gerade erst eingeführte Neuregelung trifft". Steigmiller hatte sich wegen einer Atemwegserkrankung insgesamt dreimal am Erfurter Olympiastützpunkt beim Mediziner Andreas Franke einer UV-Behandlung des Blutes unterzogen.

Seit 1. Januar 2011 verstößt diese Methode gegen die Bestimmungen der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Daraufhin hatte die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) ein Verfahren gegen Steigmiller eingeleitet.

Der Freispruch kommt nicht überraschend, bereits im ersten Verfahren gegen die Eisschnellläuferin Judith Hesse hatte das DIS ähnlich entschieden. Damit ist für Steigmiller der Weg Richtung WM frei. Der Youngster steht im deutschen U23-Aufgebot für die Straßenrad-WM in der Region Limburg (16. bis 23. September).

Verschulden liegt laut DIS beim Sportmediziner

"Das außerordentlich große persönliche Vertrauen des Schiedsbeklagten in seinen ihn seit längerem behandelnden Sportarzt, dessen Kompetenz und Erfahrung von Sportlern und Sportorganisationen hoch geschätzt wurde, schien aus Sicht des Schiedsbeklagten gerechtfertigt", hieß es in der Urteilsschrift.

Es sei zwar allgemeine Meinung in der Sportrechtsprechung, dass sich ein Athlet selbst über Dopingbestimmungen informieren müsse, aber "Herr F. war der zuständige, anerkannte, erfahrene Arzt des Olympiastützpunktes und einiger Auswahlmannschaften. Für die Sportler war er eine Autorität, die allseits anerkannt und geschätzt war. Insoweit unterscheidet sich der Fall deutlich von anderen, in denen sich ein Sportler in die Hand eines unerfahrenen Arztes ohne besondere Eingliederung in die Sportorganisation begibt."

NADA und WADA sind sich uneinig

Die Erfurter UV-Affäre hatte in der Vergangenheit hohe Wellen geschlagen. So war über die Frage, seit wann die Behandlung verboten ist, zwischen NADA und WADA bereits ein Streit entbrannt. Erst hatte die WADA der NADA mitgeteilt, die Methode sei erst seit Januar 2011 verboten. Völlig überraschend hatte WADA-Chef David Howman diese Einschätzung dann wieder zurückgezogen und behauptet, die NADA habe nicht alle Informationen zur Verfügung gestellt.

In Erfurt sollen 30 Sportler am Olympiastützpunkt von dem Mediziner Franke mit der umstrittenen Methode behandelt worden sein.

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