Armstrong-Klage gegen Ermittlungen abgewiesen

SID
Lance Armstrong droht die Aberkennung seiner Tour-de-France-Titel
© Getty

Lance Armstrongs Klage gegen die amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) ist vorerst abgewiesen worden. Bundesrichter Sam Sparks sah es als erwiesen an, dass der siebenmalige Sieger der Tour de France lediglich seinen Ruf aufpolieren und keine rechtlichen Inhalte transportieren wolle.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Sparks urteilte allerdings nicht konkret über Armstrongs Klagepunkte und räumte der Armstrong-Partei die Möglichkeit ein, die Klage neu zu formulieren. Tim Herman, Anwalt des amerikanischen Radsport-Idols, kündigte an, dass dies bereits am Dienstag geschehen könne.

"Dieses Gericht ist nicht geneigt, Armstrongs Verlangen nach Öffentlichkeit, Selbstverherrlichung oder Verunglimpfung von Angeklagten nachzugeben, indem es 80 meist irrelevante Seiten auf der Suche nach ein paar relevanten Krümeln durcharbeitet", schrieb Sparks in seiner Begründung.

Herman gab sich ob der harschen Worte beeindruckt: "Es ändert nichts an unserer rechtlichen Grundlage. Aber ich habe die Nachricht von Richter Sparks verstanden und werde mein Verhalten anpassen."

"Wahrheit nicht das Ziel"

Die USADA ermittelt gegen den Radprofi und fünf weitere Personen wegen Dopings zwischen 1999 und 2005. Der Texaner bekräftigt indes seine Unschuld. In seiner Klage argumentiert Armstrong unter anderem, die amerikanischen Dopingjäger verletzten die Rechte der Athleten auf einen fairen Prozess und wären rechtlich nicht zuständig.

"Der Prozess ist nicht fair und die Wahrheit nicht das Ziel", hieß es in Armstrongs Klage. Außerdem wirft er dem USADA-Vorsitzenden Travis Tygart Befangenheit vor.

Verlust aller Tour-Titel droht

Außerdem wollte Armstrong eine vom Samstag an gültige einstweilige Verfügung erwirken, die es der USADA untersagt, in seinem Fall zu ermitteln. Bis zum Samstag muss Armstrong eine Entscheidung fällen, ob er eine Bestrafung akzeptiert oder den Fall mit einem Einspruch vor ein Schiedsgericht bringt.

Dem 40-Jährigen droht der Verlust aller sieben Tour-Titel. Nutznießer wären unter anderem Jan Ullrich und Andreas Klöden, die drei bzw. einen Sieg bei der Frankreich-Rundfahrt nachträglich zugesprochen bekämen.

Die Radsport-News im Überblick