CAS bewilligt UCI-Einspruch im Fall Ullrich

SID
Der Fall Ullrich ist weiter offen, immerhin sind die Zuständigkeiten geklärt
© Getty

Die Entscheidung im Fall Jan Ullrich lässt weiter auf sich warten, die Zuständigkeiten sind allerdings geklärt. Der internationale Sportgerichtshof CAS hat am Mittwoch eine zweiteilige Erklärung herausgegeben. Demnach lehnte der CAS zwar den Einspruch der Schweizer Anti-Doping-Agentur Antidoping gegen den Schweizer Radverband ab, erkannte allerdings die Berufung des Radsportweltverbandes UCI im gleichen Fall an.

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Den Schiedsspruch in diesem Fall hat der CAS allerdings erneut verschoben und will ihn "in ungefähr sechs Wochen" bekannt geben. Das teilte das höchste Sportgericht in Lausanne mit.

Damit hält die Ungewissheit für den einzigen deutschen Tour-de-France-Gewinner weiter an. Ullrich hatte gehofft, dass nach mehr als fünf Jahren der Fall um seine Verwicklung in die Affäre um den mutmaßlichen Dopingarzt Eufemiano Fuentes beendet werden könnte. Die Affäre war einen Tag vor dem Start der Tour de France 2006 aufgedeckt worden.

Der Schweizer Verband, bei dem Ullrich wegen seines Wohnsitzes registriert war, war von der UCI 2006 beauftragt worden, ein Verfahren zu eröffnen.

Zuständigkeiten geklärt

Die Ermittlungen wurden jedoch nach mehr als drei Jahren eingestellt. Man habe keine "Disziplinargewalt", hieß es damals von der für Dopingfälle zuständigen Swiss Olympic Association. Dagegen hatten sowohl UCI als auch Antidoping im Januar 2010 Einspruch eingelegt und den Fall vor den CAS gebracht.

Die Ablehnung des Einspruchs von Antidoping begründet der CAS damit, dass Ullrich sich nach Beantragung der Schweizer Rennlizenz im November 2005 nur den Regeln der UCI und von Swiss Olympic unterworfen hatte.

Antidoping sei erst im Juli 2008 gegründet worden und könne Ullrich daher nicht belangen. Ullrich hatte seine Rennlizenz im Oktober 2006 abgegeben. Swiss Olympic ist dagegen auch nach dem Karrierende zuständig, legte der CAS fest.

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