Medien: Betrugsverfahren gegen Schumacher

SID
Stefan Schumcher muss sich angeblich vor Gericht verantworten
© Getty

Dopingsünder Stefan Schumacher muss sich nun doch wegen Betrugs vor Gericht verantworten müssen. Dies berichten die "Stuttgarter Nachrichten" (Mittwochausgabe).

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Weil das Oberlandesgericht Stuttgart eine andere Auffassung vertritt als das vorinstanzliche Landgericht, könnte in dem Fall des Radprofis nun erstmals ein überführter Dopingsünder wegen Betrugs vor Gericht gestellt werden.

Der heute 31-Jährige Schumacher hatte vor der Tour de France 2008 öffentlich erklärt, niemals mit Dopingmitteln in Berührung gekommen zu sein.

In nachträglichen Analysen von Proben der Tour und auch der Olympischen Spiele 2008 wurden bei Schumacher Spuren des Blutdoping-Präparats CERA gefunden.

"Hinreichender Tatverdacht"

Sein damaliges Team Gerolsteiner kündigte ihm daraufhin im Oktober 2008. Die Staatsanwaltschaft wirft Schumacher vor, Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel hintergangen zu haben. Es geht um 150.000 Euro, Schumachers Gehalt in den betreffenden Monaten Juli bis September 2008.

Die fünfte Kammer des Landgerichts Stuttgart hatte es zunächst abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen, da kein Betrugsdelikt im strafrechtlichen Sinne vorliege.

Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde ein, über die jetzt das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden hat. Der zweite Strafsenat vertrat die Auffassung der Staatsanwaltschaft.

"Aus unserer Sicht liegt ein hinreichender Tatverdacht vor", sagte Sprecher Matthias Merz den Stuttgarter Nachrichten. Eine Verurteilung wegen Betrugs sei wahrscheinlicher als ein Freispruch. Die Hauptverhandlung soll im Frühjahr 2012 beginnen.

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