Schumacher nicht wegen Betrugs angeklagt

SID
Stefan Schumacher wurde nicht wegen Betrugs angeklagt
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Im Fall Stefan Schumacher liegt kein "Betrug im strafrechtlichen Sinne vor". Daher hat das Landgericht Stuttgart die Klage der Staatsanwaltschaft gegen den Radprofi abgewiesen.

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Radprofi Stefan Schumacher wird nicht wegen Betrugs angeklagt. Dies geht aus einem Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" hervor.

Demnach habe das Landgericht Stuttgart die Klage der Staatsanwaltschaft gegen den wegen Dopings sportrechtlich bereits verurteilten 29-Jährigen abgewiesen.

"Kein Schaden entstanden"

"Ein Betrug im strafrechtlichen Sinn liegt nicht vor", sagte Gerichtssprecher Lars Kemmner. Nach Ansicht des Gerichts sei bei Schumachers ehemaligem Team Gerolsteiner "kein Schaden entstanden". Denn ein Betrug "setzt einen Vermögensschaden voraus", so Kemmner weiter.

Schumacher selbst war nach dem Gerichtsspruch "natürlich froh. Auch wenn ich die ganze Sache ein bisschen weggeschoben und mich voll auf den Sport konzentriert habe". Sein ehemaliger Teamchef Hans-Michael Holczer sieht den Fall damit abgeschlossen, bedauerte die Entscheidung des Gerichts jedoch.

"Die Sache ist erledigt. Allerdings hätte es für den Kampf gegen Doping eine entscheidende Geschichte werden können, wenn ein Doper wegen Betrugs angeklagt worden wäre. Das hätte dem Thema einen Kick versetzt", sagte Holczer.

Schumacher war in Nachtests der Tour de France 2008 sowie in Proben der Olympischen Spiele von Peking positiv auf das Blutdopingmittel Cera getestet worden und hatte nach einem langen Rechtsstreit eine Reduzierung seiner zweijährigen Sperre um gut vier Monate angestrengt. So kehrte Schumacher bereits Anfang September für seinen neuen italienischen Radstall Miche wieder aufs Rad zurück.

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