Floyd Landis muss sich vor Gericht verantworten

SID
Floyd Landis gewann 2006 die Tour de France. Kurze Zeit später wurde er des Dopings überführt
© Getty

Floyd Landis, Tour-de-France-Sieger 2006, muss sich wegen der "Hacker-Affäre" vor Gericht verantworten. Landis soll Computer des französischen Anti-Doping-Labors bespitzelt haben.

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Die Sünden aus der Vergangenheit holen den geständigen Dopingsünder Floyd Landis offenbar wieder ein. Der 35 Jahre alte Radprofi, dem der Toursieg 2006 wegen Testosteron-Dopings aberkannt worden war, muss sich in Frankreich wegen der "Hacker-Affäre" vor Gericht verantworten. Landis, der zurzeit bei der Tour of Southland in Neuseeland im Einsatz ist, und seinem Trainer Arnie Baker wird vorgeworfen, sich illegal Zugriff zum Computer des französischen Anti-Doping-Labors in Chatenay-Malabry verschafft zu haben.

Ein genauer Gerichtstermin wurde noch nicht anberaumt. Bereits im Januar dieses Jahres war ein internationaler Haftbefehl gegen Landis ausgestellt, aber nicht vollstreckt worden. Neben Landis und Baker soll sechs weiteren Personen der Prozess gemacht werden.

Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD hatte einst Strafanzeige gestellt, weil interne Dokumente des Labors im Zuge des Doping-Prozesses gegen Landis an die Öffentlichkeit gelangt und zur Verteidigung des Amerikaners genutzt worden waren. Landis hatte nach der Aberkennung seines Toursieges einen millionenschweren Justizmarathon angestrengt, um seine Unschuld zu beweisen - allerdings ohne Erfolg. Im Mai dieses Jahres legte er schließlich doch ein umfangreiches Doping-Geständnis ab und belastete zugleich Lance Armstrong und weitere Mitglieder des früheren US-Postal-Teams schwer.

"Anschuldigungen haben keine Substanz"

Landis' Teammanager bezeichnete die Nachrichten aus Frankreich als "lächerlich". Das werde Floyd Landis nicht den Schlaf rauben. "Die Anschuldigungen haben keine Substanz. Das Gericht will den Fall nur am Leben halten. Der Haftbefehl wurde nie vollstreckt, also ist er verfallen", sagte Wayne Hudson.

Die französische Staatsanwaltschaft hatte zunächst die Einstellung des Falles wegen mangelnder Beweise angeordnet. Das Tribunal Correctionnel in Nanterre, eine Strafkammer für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, hat die Entscheidung allerdings überstimmt.

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