Sperre für Schumacher bleibt bestehen

SID
Niederlage vor dem Sportgerichtshof CAS: Stefan Schumacher (r.) mit seinem Anwalt
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Stefan Schumacher ist mit seinem Einspruch gegen seine zweijährige Dopingsperre gescheitert. Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte das Urteil gegen den Radprofi.

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Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die zweijährige Dopingsperre gegen Radprofi Stefan Schumacher bestätigt. Der CAS wies den Einspruch des WM-Dritten von 2007 gegen die Sperre zurück, setzte aber das Ende der Sperre auf den 27. August 2010 zurück. Ursprünglich sollte das "weltweite Fahrverbot" von Schumacher erst am 21. Januar 2011 enden. Das bestätigte Schumachers Anwalt Michael Lehner.

Damit hat der frühere Gerolsteiner-Profi nur noch die Möglichkeit, ähnlich wie Eisschnellläuferin Claudia Pechstein vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen. "Wir werden das Urteil analysieren und die Möglichkeit eines Einspruchs vor dem Schweizer Bundesgericht prüfen", sagte Lehner.

Positiver Test auf Epo-Nachfolger

Schumacher war in Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den Epo-Nachfolger Cera getestet worden. Daraufhin hatte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD den 28-Jährigen bis zum 21. Januar 2011 gesperrt, der Radsport-Weltverband UCI dehnte die Sperre weltweit aus. Der CAS setzte nun den Beginn der Sperre auf den 28. August 2008 fest.

Schumacher hatte seinen Einspruch auf Verfahrensfehler begründet. Größtes Argument war dabei die Tatsache, dass das Analyseverfahren erst am 31. Mai 2009 für zulässig erklärt worden war. Schumacher war aber bereits im Oktober vergangenen Jahres von der AFLD überführt worden. Auch positive Proben von den Olympischen Spielen in Peking wurden deutlich vor dem Stichtag analysiert.

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