CAS vertagt Schumacher-Urteil auf Januar

SID
Stefan Schumacher wird nicht mehr im Gerolsteiner-Trikot zu sehen sein
© Getty

Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat die Entscheidung im Fall des gesperrten Stefan Schumacher auf Januar verschoben. Mit Hans-Michael Holczer erzielte er einen Vergleich.

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Vergleich mit Ex-Teamchef Hans-Michael Holczer, aber das Warten auf eine CAS-Entscheidung geht weiter: Radprofi Stefan Schumacher hat bei seinem Justiz-Marathon immerhin einen kleinen Erfolg erzielt. Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart einigte sich der 28-Jährige mit seinem früheren Gerolsteiner-Chef auf eine Vertragsauflösung zum 15. Oktober 2008 und streicht dafür rund 50.000 Euro ein.

Die für Schumacher aber weitaus größere Baustelle vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS wird entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht mehr in diesem Jahr geschlossen.

"Die Urteilsfrist wurde bis zum 11. Januar verlängert", sagte Schumachers Anwalt Michael Lehner und ergänzte: "Ich sehe, dass es offenbar heftige Diskussionen gibt. Ob das nun gut ist, wäre Kaffeesatzleserei. Da bin ich vorsichtig. Eine Entscheidung gegen Stefan Schumacher wäre aber schwer zu formulieren. Unsere Argumente sind fast unschlagbar."

Ursprünglich hatte der CAS ein Urteil noch vor Weihnachten angekündigt.

Positiv auf Cera getestet

Schumacher hatte gegen seine Dopingsperre, die bis zum 21. Januar 2011 läuft, Einspruch eingelegt. Der Radprofi war in Nachkontrollen zur Tour de France 2008 positiv auf den Epo-Nachfolger Cera getestet worden. Daraufhin sperrte die französische Anti-Doping-Agentur AFLD den 28-Jährigen bis zum 21. Januar 2011, der Radsport-Weltverband UCI dehnte die Sperre weltweit aus.

Schumacher verwies in seinem Einspruch auf Verfahrensfehler. Stichhaltigstes Argument aus Sicht von Schumacher ist die Tatsache, dass das Analyseverfahren erst am 31. Mai 2009 für zulässig erklärt worden war. Schumacher war aber bereits im Oktober vergangenen Jahres von der AFLD überführt worden. Auch positive Proben von den Olympischen Spielen in Peking wurden deutlich vor dem Stichtag analysiert.

Chancen auf neues Team nicht gut

Die Fristverlängerung dürfte Schumacher kaum gefallen. Sollte er freigesprochen werden, stünden die Chancen, bei einem neuen Rennstall unterzukommen, nicht gut. Gewöhnlich werden bis Ende des Jahres bei den Teams die letzten Fahrer verpflichtet, im Januar stehen schließlich die ersten Trainingslager und auch die ersten Rennen auf dem Programm.

Seine positiven Proben waren auch Gegenstand beim Arbeitsgericht. Dort hatte Schumacher gegen seine fristlose Kündigung zum 15. Oktober 2008 geklagt und die Auszahlung der Gehälter bis zum Jahresende gefordert. Daraufhin reichte Holczer Gegenklage ein und forderte die Rückzahlung der Gehälter ab dem Tag der positiven Dopingprobe im Juli 2008.

Schumacher erhält 50.000 Euro

Bei einem zweiten Gütetermin kam es nun zum Vergleich. Holczer muss Schumacher noch ein halbes Monatsgehalt in Höhe von 25.000 Euro zahlen. Hinzu kommen noch ausstehende Gelder, sodass sich eine Summe von rund 50.000 Euro ergibt.

Beide Seiten werteten den Vergleich als Erfolg für sich. "Stefan Schumacher bekommt 50.000 Euro und hat jetzt den Rücken frei. Wir haben eine Einigung erzielt, bei der sich alle Beteiligten in die Augen schauen können", sagte Lehner.

Alle Seiten zufrieden

Zufrieden war auch Holczer. "Der weitaus größere Teil bleibt bei uns. Wir müssen nur noch eine kleine Summe bezahlen. Die fristlose Kündigung bleibt aber so wirksam", sagte der frühere Teamchef nach dem Vergleich, war mit den Ausführungen der Richterin aber nicht zufrieden: "Für das, wofür ich gekämpft habe, war das eine Niederlage. Die Richterin sah keinerlei rechtliche Grundlage für eine Wiederklage. Eine Rückforderung von Gehältern wäre eine deutliche Abschreckung gewesen."

Holczer hätte nachweisen müssen, dass Schumacher gedopt habe. "Ich bin erstaunt, dass alles nicht ausreichte, was auf dem Tisch lag", meinte Holczer mit Blick auf die in A- und B-Probe positiven Kontrollen. Umso überraschter zeigte sich Holczer, dass die Schumacher-Seite einen Vergleich angestrebt hatte.

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