Schumacher-Prozess vor dem CAS vertagt

SID
Stefan Schumacher muss weiter auf eine Entscheidung warten
© Getty

Die Entscheidung über Stefan Schumachers Klage gegen eine Dopingsperre ist vertagt worden. Die Zuständigkeit des Internationalen Sportgerichtshofs muss erst geklärt werden.

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Die Einspruchsverhandlung von Stefan Schumacher vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne ist vertagt worden. Schumachers Anwalt Michael Lehner sagte, dass der CAS-Richter noch weitere Fragen an Schumacher und den Radsport-Weltverband UCI hat.

Am 17. Juli will der CAS entscheiden, ob er im Fall des WM-Dritten von 2007 überhaupt zuständig ist. Schumacher klagt gegen die weltweite Übernahme seiner in Frankreich geltenden Dopingsperre bis zum 21. Januar 2011.

Schumachers Anwalt zufrieden

"Wir sind mit dem Ablauf sehr zufrieden. Ich habe den Eindruck, dass sich der CAS für zuständig ansieht, und bin zuversichtlich, dass es in die nächste Runde geht", sagte Lehner. Zugleich kritsierte der Jurist den Weltverband, der den CAS als nicht zuständig betrachtet: "Das kann die UCI eigentlich nicht ernst meinen."

Die französische Anti-Doping-Agentur AFLD hatte Schumacher in einer Nachuntersuchung der letztjährigen Tour-Proben Doping mit dem Epo-Nachfolger Cera nachgewiesen. Schumacher beantragte aufgrund juristischer Ungereimtheiten nie die Öffnung der B-Probe, die AFLD sperrte ihn dennoch für zwei Jahre für Rennen in Frankreich.

Der Weltverband UCI übernahm die Sperre und schloss Schumacher bis zum 21. Januar 2011 von allen Radrennen aus.

Auch Schumachers B-Probe positiv