Auch Schumachers B-Probe positiv

SID
Stefan Schumacher gewann bei der Tour de France 2008 zwei Etappen
© Getty

Dopingsünder Stefan Schumacher muss sich ab Mittwoch vor dem CAS in Lausanne verantworten. Der Nürtinger hatte Einspruch gegen seine weltweite Sperre eingelegt.

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Ein Jahr nach seiner Fahrt ins Gelbe Trikot der Tour de France beginnt am Mittwoch vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) der Prozess gegen Dopingsünder Stefan Schumacher. Der Radprofi aus Nürtingen hat vor dem CAS Einspruch gegen seine weltweite Dopingsperre eingelegt und will nun vor den Richtern seine Sicht der Dinge darlegen.

Die französische Anti-Doping-Agentur (AFLD) hatte Schumacher in einer Nachuntersuchung der letztjährigen Tour-Proben Doping mit dem Epo-Nachfolger Cera nachgewiesen. Schumacher beantragte aufgrund juristischer Ungereimtheiten nie die Öffnung der B-Probe, die AFLD sperrte ihn dennoch für zwei Jahre für Rennen in Frankreich.

Der Weltverband UCI übernahm die Sperre und schloss Schumacher bis zum 21. Januar 2011 von allen Radrennen aus.

Auch B-Probe von Schumacher positiv

Derweil wurde bekannt, dass auch Schumachers B-Probe der Nachkontrollen bei den Olympischen Spielen in Peking ein positives Ergebnis ergeben hat.

Das sagte Schumachers Anwalt Michael Lehner dem "Sport-Informations-Dienst". Allerdings hält der Jurist das Vorgehen des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) nicht für rechtmäßig. Das IOC habe die Probe gegen den Willen des Sportlers geöffnet. "Das ist ein schwerwiegender Fehler des IOC. Wir haben wegen fehlender Unterlagen eine Fristverlängerung beantragt", sagte Lehner.

Der WM-Dritte von 2007 hatte bei der Tour 2008 beide Zeitfahren gewonnen und nach der vierten Etappe in Cholet das Gelbe Trikot übernommen. Sein ebenfalls überführter Zimmerkollege Bernhard Kohl legte später ein Geständnis ab, Schumacher streitet jegliches Doping bis heute ab.

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