Wenn sich ein möglicher Verstoß der Polizeikommissarin Friedrich gegen Dienstpflichten herausstellen sollte, werde über das weitere Vorgehen entschieden.
Der Strafenkatalog sieht unter anderem einen Verweis oder eine Geldbuße vor. Freier betonte, dass Mitarbeiter der Polizei erst am Sonntag von Friedrichs Aktion erfahren hätten. Eine Meldung des "Tagesspiegel", wonach Friedrich ein Disziplinarverfahren drohe, bezeichnete Freier als "Spekulation".
Die 27-Jährige hatte vergangene Woche auf ihrer Facebook-Seite aus einer Mail mit anzüglichem Inhalt zitiert. Sie machte Namen und Wohnort des Schreibers bekannt, der ihr in einer Datei ein Foto seines Geschlechtsteils anbot. Mit dem Anprangern hat Friedrich laut Experten Persönlichkeitsrechte verletzt. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter rügte Friedrichs Outing ihres Stalkers.