Friedeks Chancen steigen

SID
Dreispringer Charles Friedek will Schadenersatz vom DOSB
© Getty

Zum Auftakt des Prozesses gegen den Deutschen Olympischen Sportbund ist die Chance auf Schadenersatz für den früheren Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek offenbar gestiegen.

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Zum Auftakt des Prozesses gegen den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist die Chance auf Schadenersatz für den früheren Dreisprung-Weltmeister Charles Friedek offenbar gestiegen. "Die Richterin hat alle unsere Argumente übernommen. Ich rechne am 24. November entweder mit der Beweisaufnahme zur Höhe des Schadenersatzes oder einem Urteil", erklärte Friedek-Anwalt Michael Lehner nach dem Verhandlungsauftakt vor dem Landgericht Frankfurt/Main.

Für eine Abweisung der Klage, wie vom DOSB-Anwalt beantragt, erkannte Lehner keine Intention bei der Richterin.

Erste Klage wegen Nicht-Nominierung

Friedek hatte als erster Athlet den DOSB wegen Nicht-Nominierung für Olympia auf Schadenersatz verklagt. Der inzwischen beim ASV Köln als Trainer arbeitende Ex-Athlet verlangt 120.000 Euro, die ihm 2008 durch die verwehrte Teilnahme an den Sommerspielen in Peking in Form von Sponsorengeldern verloren gegangen seien.

Lehner räumt ein: "Die Höhe müssen wir wohl zu Teilen noch belegen. Die Summe kann sich auf 60- oder 70.000 Euro verringern. Aber ich bin ziemlich sicher, dass Charles Friedek Schadenersatz erhalten wird."

Zum Hintergrund des Prozesses selbst sagt Lehner: "Es ist eine hoch spannende Frage, ob staatliche Gerichtsbarkeit letztlich gegen das Sportschiedsgericht siegt. Einen solchen Fall hat es auch zu Zeiten des Nationalen Olympischen Komitees nicht gegeben."

Friedek: Olympianorm geschafft

Aus Sicht des Heidelberger Juristen geht es um eine "banale Rechts- und Auslegungsfrage." Friedek argumentierte, er habe laut Nominierungsrichtlinien verlangt, die doppelt geforderte Olympianorm von 17,00 am 25. Juni 2008 im niederrheinischen Wesel mit 17,04 und 17,00 m zweimal erreicht.

Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) pochte jedoch ebenso wie der DOSB auf Erfüllung bei zwei Veranstaltungen, was aus den Nominierungsrichtlinien jedoch nicht eindeutig hervorging.

Das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) folgte der Auffassung Friedeks und bestätigte die Erfüllung der Peking-Norm des Weltmeisters von 1999. Der DLV schlug Friedek dann zur Nominierung vor, doch der DOSB fühlte sich nicht an das DIS-Urteil gebunden und verwehrte die Teilnahme.

Friedek-Anwalt: Keine Zahlungsbereitschaft beim DOSB

"Eine Monopol-Entscheidung", kritisierte Lehner. Mit dem Einspruch dagegen scheiterte Friedek 2008 im 4. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Vorausgegangen war dem Prozess 2010 laut Lehner die ablehnende Haltung des DOSB, der bei einem Güte-Termin keine Zahlungsbereitschaft gezeigt habe. DOSB-Sprecher Christian Klaue am Mittwoch: "Wir halten die Klage nicht für gerechtfertigt." Der DOSB-Anwalt plädiert für Klageabweisung, das OLG habe 2008 bereits ein Urteil gesprochen.

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