Weiterbeschäftigung Goldmanns ein Thema

SID
Ralf Bartels(Bild) könnte auch weiterhin von Werner Goldmann betreut werden
© Getty

Die unabhängige Anti-Doping-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat sich für eine Weiterbeschäftigung von Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann ausgesprochen.

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Der wegen seiner Doping-Vergangenheit in der früheren DDR vom Deutschen Leichtathletik-Verband (DLV) entlassene Kugelstoß-Bundestrainer Werner Goldmann (Berlin) soll weiterbeschäftigt werden.

Diese Empfehlung hat die unabhängige Anti-Doping-Kommission des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) nach Informationen des "SID" an das DOSB-Präsidium gegeben. Es muss nun entscheiden, wie mit Goldmann weiter verfahren wird.

Der zum 31. Dezember vom DLV auf eine erste Empfehlung der Steiner-Kommission hin entlassene Trainer von Diskus-Vizeweltmeister Robert Harting hatte Anfang April eine Erklärung zu seiner Doping-Vergangenheit in der DDR eingereicht.

Zuvor war er von DDR-Dopingopfer Gerd Jacobs schwer belastet worden. Fünf ehemalige DDR-Trainer sicherten mit einer solchen Erklärung vom 6. April bereits ihre Jobs. Dies löste heftige Kritik bei den Dopingopfern aus.

Gerichtsurteil erwartet

Unabhängig vom Ausgang des DOSB-Verfahrens klagt Goldmann vor dem Arbeitsgericht Darmstadt auf Weiterbeschäftigung. Der zweite Verhandlungstag ist vom 19. auf den 18. Juni vorgezogen, dies bestätigte das Gericht. Dort könnte es schon ein Urteil im Fall des 58-Jährigen geben.

Der erste Gütetermin am 16. Februar war geplatzt, der zweite für den 9. April angesetzt und kurzfristig verschoben worden. Der Vorsitzende Richter Sebastian Langenfeld hatte nach der ersten Verhandlung erklärt, es sei weiterhin alles möglich, von einer Abfindung bis hin zur Weiterbeschäftigung.

Das DOSB-Präsidium muss nach der Empfehlung der Kommission nun zwei Fragen klären: Ob Goldmann die Entsendungskosten für Olympia zurückzahlen muss, weil er in einer Ehrenerklärung zuvor versichert hatte, niemals mit Doping in Berührung gekommen zu sein. Und ob er vom DLV tatsächlich weiterbeschäftigt werden darf.

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