Lehner fordert Reduzierung der Sperren

SID
Michael Lehner vertrat vor einigen Jahren Stefan Schumacher vor Gericht
© getty

Der renommierte Sportrechtler Michael Lehner lobt den Entwurf zum neuen Anti-Doping-Gesetz, sieht aber Probleme für eine Harmonisierung mit dem Sportrecht.

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"Das wird in der Praxis ganz schwierig. Der Gesetzentwurf ist gut, aber jetzt ist wieder der Sport an der Reihe", sagte Lehner, der eine Reduzierung der Dopingsperren durch die Sportgerichtsbarkeit fordert.

"Die einzige Lösung lautet aus meiner Sicht: Die Strafhärten im Sport müssen heruntergefahren werden, es sollte nicht mehr als sechs Monate gesperrt werden", sagte Lehner dem "SID". Dem Staat sollte es dann obliegen, eine längere Strafe zu verhängen, sagte Lehner, "mit den Mitteln, die ihm zur Verfügung stehen, sollte in vielen Fällen auch relativ leicht Vorsatz bewiesen werden können.

"Unschuldigen die Karriere versaut"

Im Falle einer solchen Regelung hätte man eine "Harmonisierung, in der auch die Beweislastumkehr im Sportrecht zumutbar wäre", sagte Lehner. Die Beweislastumkehr im Sportrecht zwingt den einmal des Dopings bezichtigten Athlten, seine Unschuld selbst zu beweisen. Es gilt nicht die im Strafrecht verankerte Unschuldsvermutung.

"Angenommen, jemand wird gesperrt, und ihm gelingt der Unschuldsbeweis nicht. Im staatlichen Verfahren stellt sich dann aber heraus, er ist doch unschuldig, der Athlet ist aber schon lange gesperrt. Da hätte man einem Unschuldigen die Karriere versaut, dem dann Schadenersatz durch den Sport zustehen würde", sagte der Heidelberger Strafrechtler.

Lehner würde es "in Kauf nehmen", dass ein sportrechtlich für sechs Monate gesperrter Dopingsünder vorübergehend wieder startberechtigt ist, bis auch ein staatliches Gericht ein Urteil gefällt hat.

Einführung der Besitzstrafbarkeit?

Nach dem neuen Gesetzentwurf aus dem Innen- und dem Justizministerium soll Doping zum Straftatbestand werden. Die uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit soll eingeführt werden, die eine Verschärfung der bislang gültigen Strafbarkeit für den Besitz "nicht geringer Mengen" darstellt. Zudem sollen nicht nur wie bislang die Hintermänner, sondern auch Kaderathleten unter Strafe gestellt werden, wenn sie gedopt haben oder nur in Besitz von Dopingmittel sind. Dopern droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, auf Erwerb und Besitz sollen bis zu zwei Jahre Haft stehen.

Dass ein Vorschlag wie der von Lehner umgesetzt wird, dürfte ausgeschlossen sein. Am 1. Januar 2015 tritt der neue Code der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA in Kraft. Er sieht unter anderem eine Erhöhung der Regelsperre für Dopingsünder von zwei auf vier Jahre vor.

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