Hoeneß hofft auf Einstellung

SID
Hofft weiter auf eine Einstellung: Uli Hoeneß
© getty

Am dritten Verhandlungstag im Steuerstrafverfahren gegen Uli Hoeneß wird deutlich: Die Verteidigung setzt auf eine Wirksamkeit der Selbstanzeige und damit weiter auf eine Einstellung des Strafverfahrens.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Dieser dritte Verhandlungstag war kurz, aber er dürfte ganz nach dem Geschmack von Uli Hoeneß gewesen sein. Sein Verteidiger erwies sich als würdiger Vertreter der "Abteilung Attacke", griff im Sitzungssaal unter anderem die Sprecherin des Landgerichts München wegen derer angeblich falschen Darstellungen an und ließ durchblicken: Hoeneß hofft weiter, den Justizpalast am Ende des Verfahrens als freier Mann verlassen zu können - wenn auch mit einer Steuer-Rechnung über mehr als 27,2 Millionen Euro. Am Donnerstag könnte das Urteil fallen.

Über die Summe von 27,2 Millionen Euro, die am Ende unter anderem wegen Verzugszinsen noch höher ausfallen wird, wird nicht mehr gestritten: Die Verteidigung von Hoeneß erkannte sie zu Beginn des dritten Prozesstages auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters Rupert Heindl an, sie sei "sachgerecht". Die 27,2 Millionen Euro hatte die zuständige Steuerfahnderin errechnet. Sie nimmt auf Grund von Unterlagen, die sie erst am 28. Februar 2014 erhalten hatte, sogar den "best case" für Hoeneß an - die Steuerschuld könnte also in der Tat höher sein.

Attacke auf Sprecherin

Unabhängig davon hält Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen die Selbstanzeige seines Mandanten vom 18. Januar 2013 nach wie vor für wirksam. Dies wurde deutlich, als er gleich nach Beginn der Sitzung am Mittwoch Gerichtssprecherin Andrea Titz angriff.

Die Zahlen, die am Vortag von der Steuerfahnderin genannt worden seien, ergäben sich aus den Grunddaten der Selbstanzeige, versicherte Feigen, "es besteht also kein Grund zu sagen, die Verteidigung sei überrascht gewesen". Außerdem zu behaupten, die Selbstanzeige sei aus dem Ruder gelaufen, sei "Unfug".

Tatsächlich hatte Hoeneß bereits in seiner persönlichen Stellungnahme zu Prozessbeginn mitgeteilt, er gehe davon aus, dass seine Spekulationsgewinne insbesondere aus den Jahren 2002, 2003 und 2005 "zu einer Steuernachzahlung im zweistelligen Millionenbereich" führen werden. Sein Anwalt führte später weiter aus, dass es sich bei der nachzuzahlenden Summe um 12, 15 oder 20 Millionen Euro oder noch mehr handeln könne - zusätzlich zu jenen 3,545 Millionen Euro hinterzogenen Steuern, wegen denen Hoeneß ursprünglich vor Gericht steht.

Selbstanzeige gültig?

Feigen ging am dritten Verhandlungstag, der nach zwei Zeugenbefragungen bereits nach 70 Minuten vorüber war, erkennbar in den Angriffsmodus über. "Unfug" nannte er auch die These, die erst am 28. Februar sowie am 5. März dieses Jahres vorgelegten Daten zu den Transaktionen von Hoeneß auf zwei Schweizer Konten, hätten bereits am 18. Januar 2013 vorgelegen. Die Bank habe einfach am Tag der Selbstanzeige alle Unterlagen in PDF-Dateien gewandelt, sagte Feigen. Diese seien ungeordnet gewesen, wie "viele Schuhkartons, die auf dem Boden ausgekippt werden".

Das heißt: Hoeneß wehrt sich gegen die Unterstellung, er habe die Einreichung von wichtigen Unterlagen verzögert - und damit eine unvollständige Selbstanzeige abgegeben. Und das bedeutet auch: Alles dreht sich um die Frage, ob die Selbstanzeige vom Gericht als wirksam erachtet wird, sprich: als strafbefreiend. In diesem Fall würde Hoeneß den Justizpalast als freier Mann verlassen, freilich um mindestens 27,2 Millionen Euro ärmer. Das Strafverfahren würde eingestellt, ein Steuerverfahren schlösse sich an. Das wäre die optimale Lösung für Hoeneß.

Staatsanwalt bleibt hart

Ob es so weit kommt? Die Staatsanwaltschaft geht auch nach den Anmerkungen von Feigen am Mittwoch davon aus, dass die Selbstanzeige unwirksam ist. Es hätten Zahlen vorgelegen, bestätigte Ken Heidenreich, der Sprecher der Staatsanwaltschaft - aber: "Die Steuerbehörde konnte mit den Zahlen nichts anfangen."

Sollte das Gericht ähnlich denken und mit der Selbstanzeige nichts anfangen können, wird es hart für Hoeneß: Die 27,2 Millionen Euro liegen weit über der Grenze von einer Million Euro, an der eine Haftstrafe auf Bewährung noch für denkbar gilt.

Artikel und Videos zum Thema