Erste Einigung bei Doping-Bekämpfung

SID
Die fröhlichen Spritzen hoffen auf ein Anti-Doping-Gesetz
© getty

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD in Berlin hat beim Thema eines möglichen Anti-Doping-Gesetzes eine erste Annäherung stattgefunden.

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Die sogenannte Unterarbeitsgruppe mit Sportpolitikern beider Seiten verständigte sich auf eine gemeinsame Grundlage. Auch in der großen Runde unter Vorsitz von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) und Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann (SPD) soll es am Donnerstagnachmittag eine Annäherung gegeben haben.

"Ich bin mit dem Verhandlungsergebnis sehr zufrieden. Beim Thema Doping hat es meiner Meinung nach einen Durchbruch gegeben", sagte der sportpolitische Sprecher der SPD, Martin Gerster, in einer ersten Reaktion. Demnach soll es eine schärfere Gesetzgebung bei der Doping-Bekämpfung geben.

Laut Gerster ist man sich einig geworden, dass es eine verschärfte Besitzstrafbarkeit geben müsse. Auch in Sachen Spielmanipulation will man härter vorgehen. CDU-Vertreter gaben zur Sachlage zunächst keine Stellungnahme ab.

Zuvor hatte Oppermann die Position der SPD noch einmal klargestellt. "Wir wollen, dass der Besitz von Doping konsequent unter Strafe gestellt wird. Doping vergiftet den Wettbewerb, deshalb bin ich froh, dass wir es wahrscheinlich schaffen werden, eine konsequente Bestrafung des Besitzes von Doping zu bewirken", sagte der SPD-Parlamentsgeschäftsführer.

Neues Anti-Doping-Gesetz?

Ob die Verschärfung des Gesetzen im Rahmen des aktuell gültigen Arzneimittelgesetzes oder in einem neuen Anti-Doping-Gesetz behandelt wird, konnte Oppermann nicht klar beantworten. "Wahrscheinlich separat", sagte der SPD-Politiker.

Bisher berufen sich die Strafverfolger von Dopingsündern und deren Hintermänner auf das Arzneimittelgesetz. Dabei sind der Besitz und Erwerb von "nicht geringen Mengen" sowie der Handel verbotener Substanzen unter Strafe gestellt. Unter anderem wegen dieser Einschränkung gibt es derzeit kaum Anklagen gegen gedopte Leistungssportler.

Vor der Sitzung hatte der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) dem Deutschen Bundestag die Prüfung der Frage empfohlen, ob die möglichen neuen und alten Regelungen im Arzneimittelgesetz nicht in einem eigenständigen Gesetz mit dem Titel Anti-Doping-Gesetz zusammenzufassen wären. Der DOSB hat sich jahrelang gegen die Einführung eines Anti-Doping-Gesetzes gesträubt und argumentiert, das Sportrecht könne Sünder schneller und härter bestrafen. Zugleich bezweifelte der Dachverband, dass beide Rechtssysteme nebeneinander effektiv laufen könnten.