Sozanska erzielt wichtigen Teilsieg vor Gericht

SID
Das Berufungsverfahren wegen Nötigung gegen Monika Sozanska (l.) wurden eingestellt
© getty

Degenfechterin Monika Sozanska hat vor dem Landgericht Ellwangen einen wichtigen Teilsieg errungen.

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Das Landgericht Ellwangen stellte das Berufungsverfahren gegen die Olympia-Zehnte von London wegen versuchter Nötigung und Beleidigung gegen die Zahlung einer Geldsumme von 2200 Euro ein und hob damit ein Urteil des Amtsgerichts Heidenheim auf.

Sozanska ist damit weder verurteilt noch vorbestraft, es gelte "noch immer die Unschuldsvermutung", sagte Gerichtssprecher Jochen Fleischer dem "SID". Erstinstanzlich war die Fechterin Ende 2012 zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden.

"Dieser Ausgang des Verfahrens wird keine sportrechtlichen Konsequenzen haben und keine Sperre nach sich ziehen", sagte Sven Ressel, Sportdirektor des Deutschen Fechter-Bundes (DFeB). Die Nationalmannschaftsfechterin gehört zum deutschen Aufgebot für die Weltmeisterschaften in Budapest (5. bis 12. August).

Der EM-Dritten von 2012 war vorgeworfen worden, nach einem Streit zwischen ihr und dem Funktionär eines Landesverbandes dessen Ruf durch ein anonymes Schreiben bewusst gefährdet zu haben. Ein Schriftgutachter äußerte am Dienstag daran allerdings "große Zweifel". Der Brief war unter anderem auch an den DFeB-Präsidenten Gordon Rapp geschickt worden. Vor Gericht entschuldigte sich Sozanska allerdings dafür, auf das Bürotürschild des Funktionärs das Wort "Perversling" geschrieben zu haben.

"Bei der Entscheidung wohnen zwei Herzen in meiner Brust. Die Indizienlage war sehr sehr dünn", sagte Sozanskas Anwalt Jörg E. Wilhelm: "Es ist schade, dass meine Mandantin so sehr ins öffentliche Licht gerückt worden ist und nicht die Gegenseite." Durch eine Verurteilung wäre seiner Mandantin aber ein hoher Repräsentationsschaden entstanden.