DOSB widerspricht angeklagtem Mediziner

SID
Gemäß einer Liste von Professor Wilfried Kindermann, sind Eigenblut-Behandlungen im Sport verboten
© Getty

Der DOSB hat in der Affäre um die dopingverdächtige UV-Bestrahlung des Blutes der Darstellung eines verdächtigten Erfurter Sportmediziners widersprochen. Bei einer Veranstaltung des Deutschen Olympischen Sportbundes im Herbst 2010 war die WADA-Verbotsliste für das Jahr 2011 durch Professor Wilfried Kindermann vorgestellt worden.

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"Dort wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ab 1.1.2011 Manipulationen von Eigenblut - Abnahme, Behandlung und Rückführung - verboten sind", sagte DOSB-Pressesprecher Christian Klaue der Nachrichtenagentur dapd am Montag: "Auf Nachfrage wurde bestätigt, dass darunter auch die UV-Bestrahlung fällt." Ob damit eine Leistungssteigerung verbunden ist oder nicht, sei nicht von Belang.

Seit Frühjahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt gegen den ehemaligen Arzt am Olympiastützpunkt Erfurt. Konkret wird ihm vorgeworfen, Athleten Blut entnommen, mit UV-Licht bestrahlt und ihnen wieder zugeführt zu haben. Die Methode soll die Sauerstoffaufnahmefähigkeit des Blutes verbessern.

Kein leistungssteigernder Effekt beabsichtigt

"Ein leistungssteigernder Effekt ist mit dieser Behandlungsmethode weder verbunden noch beabsichtigt", hieß es am Montagnachmittag in einer Erklärung des Arztes. Er wende diese Behandlungsmethode zum Zwecke der Infektbehandlung seit mehr als 20 Jahren an.

Er sei "nicht darauf gekommen, dass diese Infektionsbehandlung dopingrelevant sein, geschweige denn irgendwann einmal als dopingrelevant eingestuft werden könnte".

DESG bestätigt laufendes Verfahren

In seiner Stellungnahme bezog sich der in Erfurt praktizierende Mediziner zudem auf eine im Mai erhaltene Email vom DOSB. Darin sei ihm mitgeteilt worden, dass "Infusionen unter Dopinggesichtspunkten ab sofort kritisch zu sehen, intravenöse Injektionen bis 50 ml aber nach wie vor zugelassen sind." Klaue konkretisiert: "Bei den 50 ml geht es jedoch ausdrücklich nicht um Eigenblut."

Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen den Arzt hat die Nationale Antidoping-Agentur bereits im Sommer ein Disziplinarverfahren gegen eine Eisschnellläuferin eingeleitet, die ihr Blut auf verbotene Weise mit ultraviolettem Licht offenbar in dessen Praxis behandeln ließ. Die Deutsche Eischnelllauf-Gemeinschaft bestätigte am Montag auf ihrer Internetseite ein laufendes Verfahren.

"Die Entscheidung, ob die Sportlerin einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen begangen hat oder nicht und daraus eine Bestrafung abgeleitet werden kann, wird durch die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit entschieden", sagte DESG-Präsident Gerd Heinze.