Doping-Freispruch für Ovtcharov bestätigt

SID
Endgültig von Doping-Vorwürfen entlastet: Dimitrij Ovtcharov
© Getty

Tischtennisprofi Dimitrij Ovtcharov muss keine Dopingsperre mehr befürchten. Nach intensiver Prüfung sieht das Disziplinarorgan Anti-Doping (DOG) keine Beweise für ein Verschulden.

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Keine Sperre für Dimitrij Ovtscharov: Das Disziplinarorgan Anti-Doping (DOG) unter Vorsitz des Bad Kreuznacher Staatsanwalts Hans-Philipp Hübinger hat die Entscheidung des Präsidiums des Deutschen Tischtennis-Bundes (DTTB) im Fall des Mannschafts-Europameisters bestätigt.

Nach intensiver Prüfung des Falls sieht die Kommission keinerlei Beweise für ein Dopingverschulden des 22 Jahre alten Weltranglistenzwölften und wird keine Sperre aussprechen. Die Urinprobe Ovtcharovs vom 23. August 2010 hatte Spuren der verbotenen Substanz Clenbuterol enthalten.

DOG folgt DTTB-Präsidium

In der Begründung folgte das Disziplinarorgan dem DTTB-Präsidium: Es konnte "kein Verschulden" Dimitrij Ovtcharovs im Sinne von Artikel 10.5.1 Anti-Doping-Ordnung (ADO) festgestellt werden.

"Der Athlet hat zur Überzeugung des DOG dargelegt, dass die Substanz mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Nahrungsaufnahme während der China Open ohne sein Wissen in seinen Körper gelangt ist", heißt es in den Entscheidungsgründen des Beschlusses.

Das DOG berücksichtigte die vier weiteren Analysen anderer DTTB-Athleten, die an dem Pro-Tour-Turnier in China Mitte August teilgenommen hatten und deren Urinproben bei einer Nachkontrolle ebenfalls Spuren der anabolen Substanz Clenbuterol aufwiesen, wenn auch in geringeren Mengen

Negative Haarproben

Daneben stützt sich die Kommission in ihrer Einschätzung auf die negative Haarprobe Ovtcharovs, die belegt, dass es keinen längeren oder intensiven Gebrauch von Mitteln gab, die Clenbuterol enthalten.

Das DOG bezog sich wie zuvor das DTTB-Präsidium auf die Einschätzung des Anti-Doping-Experten Prof. Dr. Wilhelm Schänzer, Leiter des Instituts für Biochemie an der Deutschen Sporthochschule in Köln, und Dr. Detlef Thieme, Leiter des Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie in Kreischa/Dresden. Diese glauben, dass die Einnahme von Clenbuterol in therapeutisch wirksamer Dosis zu wesentlich höheren Testwerten hätten führen müssen.

Schänzer stützt Ovtcharovs Vermutung

Schänzer: "Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahren zahlreiche Berichte über den illegalen Einsatz von Clenbuterol in der Tiermast in China bekannt und problematisiert wurden, ist die Annahme, dass bei allen Athleten eine Aufnahme von Clenbuterol in niedriger Menge über kontaminierte Nahrungsmittel erfolgte, die aus meiner Sicht wahrscheinlichste Befunderklärung."

Thomas Weikert war erleichtert: "Nach der eingehenden Analyse dieses Falls durch das DTTB-Präsidium und Einbeziehung der Meinungen führender deutscher Anti-Doping-Experten im vergangenen Jahr waren wir uns sicher, dass auch andere Instanzen zu keiner anderen Auffassung gelangen würden", erklärte der DTTB-Präsident.

Einspruchsfrist von drei Wochen

"Trotzdem sind wir natürlich froh, dass auch das unabhängige Disziplinarorgan Anti-Doping unsere Entscheidung bestätigt hat."

Gegen den Beschluss des Disziplinarorgans Anti-Doping des DTTB haben Welt-Anti-Doping-Agentur, die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) und der Tischtennis-Weltverband ITTF eine Einspruchsfrist von drei Wochen nach dem Eingang der kompletten Akte. Zuständiges Berufungsgericht ist der Internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne.

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