Bei Fehlstart folgt ab 2010 die Disqualifikation

SID
Ab 2010 führen Fehlstarts in der Leichtathletik zur sofortigen Disqualifikation
© Getty

Ab 2010 dürfen sich die Sprinter in der Leichtathletik keinen Fehlstart mehr erlauben. Nach einem IAAF-Beschluss folgt nach verfrühtem Start die direkte Qualifikation.

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In der Leichtathletik führen Fehlstarts ab Januar 2010 zur sofortigen Disqualifikation. Diesen Beschluss fassten die Delegierten auf dem 47. Kongress des Weltverbandes IAAF in Berlin mit 97:55-Stimmen. Wenn Sprinter künftig zu früh aus den Blöcken gehen, muss der Verursacher sofort die Bahn verlassen.

Seit 1. Januar 2003 gilt die derzeitige Regelung, nach der pro Rennen ein Fehlstart erlaubt ist. Erst beim zweiten vergeblichen Anlauf muss der Schuldige die Bahn verlassen - egal, ob er schon für den ersten Fehlstart verantwortlich war oder nicht.

Diese Lücke in der Regel 162, Punkt 7 nutzen viele Athleten, um im ersten Versuch zu zocken, was vor allem von den Fernsehsendern kritisiert worden war.

Zuschauerfreundlichkeit ausschlaggebend

Mit der beschlossenen Reform will sich die Leichtathletik im Wettstreit der Sportarten auf dem heiß umkämpften TV-Markt besser positionieren und zuschauerfreundlicher werden. Denn bei Fehlstarts zappt das Publikum regelmäßig weg.

"Die Einführung 2010 ist für die Athleten die Chance, sich daran zu gewöhnen. Im nächsten Jahr finden keine großen Meisterschaften statt", sagte IAAF-Präsident Lamine Diack (Senegal). Vor vier Jahren war der Vorschlag schon einmal der Vollversammlung der 213 IAAF-Mitgliedsländer vorgelegt worden. Damals kam es noch zu einer Vertagung.

Dem Berliner Beschluss vorausgegangen war eine kurze aber intensive Debatte. In der College-Leichtathletik der USA wird die Regel seit 1988 praktiziert.

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