Schäuble stärkt DOSB den Rücken

SID
Über Claudia Pechsteins Sperre wird der internationale Sportgerichtshof im Herbst entscheiden
© Getty

Für Wolfgang Schäuble gilt im Dopingfall Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung. Dennoch spricht sich der Innenminister auch für Sperren ohne positiven Dopingtest aus.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Auch für Innenminister Wolfgang Schäuble gilt im Dopingfall Claudia Pechstein die Unschuldsvermutung.

"Der Deutsche Olympische Sportbund hat richtig reagiert, als er betont hat, das Prinzip der Unschuldsvermutung müsse auch für Pechstein gelten", sagte Schäuble der Welt und der "Berliner Morgenpost".

"Ein stetiger Wettlauf"

Dennoch setzte er sich für den umstrittenen neuen Code der Weltantidoping-Agentur WADA ein und hofft im Sinne eines effizienten Kampfes gegen Doping, dass grundsätzlich Sperren ohne positiven Dopingtest möglich sind.

"Wir wissen, dass zwischen aufdeckender Wissenschaft und immer neuen Methoden des Missbrauchs ein stetiger Wettlauf besteht. Und wenn es jetzt neue Methoden des Nachweises gibt, kann man das nur begrüßen."

Der Innenminister spricht sich deswegen dafür aus, eine Verurteilung aufgrund von Indizien auch vor den Sportgerichten zuzulassen: "Indizienbeweise sind auch im Strafverfahren nichts Ungewöhnliches. Indizien haben keine schwache Beweiskraft."

Pechstein hält Indizienkette für nicht ausreichend

Pechstein, die vom Eislauf-Weltverband ISU ohne positiven Befund wegen Blutdopings für zwei Jahre gesperrt worden ist, hält die Indizienkette der ISU für nicht ausreichend und führt an, dass die vom Weltverband angeführten erhöhten Retikulozyten-Werte in ihrem Blut auch in Erkrankungen oder Anomalien ihren Ursprung haben könnten.

Für Schäuble ist der Fall Pechstein zudem ein Beispiel für die Effizienz der Sportgerichtsbarkeit.

"Bisher gilt: Wer gegen bestimmte Regeln verstoßen hat, der wird gesperrt. Daher ist der Sport auch besser in der Lage, den Verstoß zu bekämpfen und zu sanktionieren als der Strafgesetzgeber. Die Handlungsmöglichkeiten des Sports sind effizienter, und daher ist es richtig, dass wir den Vorrang des Sports gegen alle Kritik verteidigen. Jetzt muss die Sportgerichtsbarkeit den Fall endgültig klären."

Entscheidung im Herbst

Eine Entscheidung wird der internationale Sportgerichtshof CAS in Lausanne voraussichtlich im Herbst fällen.

Von diesem Urteil hängt auch Pechsteins Zukunft als Beamte der Bundespolizei ab. "Man wird abwarten müssen, was Pechsteins angekündigter Gang vor den CAS bringt", sagte Schäuble, Pechsteins oberster Dienstherr: "Das Disziplinarverfahren wird nun ausgesetzt, bis die Entscheidung des CAS vorliegt."

DOSB-Aktivensprecher hält zu Pechstein