DLV berät über Goldmann

SID
Clemens Prokop ist seit 2001 Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes
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Der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) will sich bei seiner Entscheidung über eine mögliche Weiterbeschäftigung des entlassenen Kugelstoß-Bundestrainers Goldmann Zeit lassen.

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"Wir werden uns mit dem Bundesinnenministerium und dem Deutschen Olympischen Sportbund beraten. Das wird aber nicht von heute auf morgen gehen", sagte DLV-Präsident Clemens Prokop.

Der weitere Umgang mit der brisanten Personalie Werner Goldmann werde "in aller Ruhe" abgestimmt und könne "nur im Einvernehmen" mit DOSB und BMI beschlossen werden.

Am Mittwoch war bekannt geworden, dass die unabhängige Dopingkommission des DOSB unter Vorsitz von Udo Steiner, Bundesverfassungsrichter a.D., empfohlen hatte, den wegen seiner Dopingverstrickungen in der DDR zum 31. Dezember 2008 entlassenen Goldmann weiterzubeschäftigen.

Dopingopfer üben Kritik

Im Herbst hatte die Kommissions-Empfehlung noch gegenteilig gelautet. Daraufhin kündigte der DLV den Coach des Berliner Diskus-Vizeweltmeisters Robert Harting. Seitdem klagt Goldmann vor dem Arbeitsgericht Darmstadt.

Die Wende brachte eine Erklärung, die Werner Goldmann, der von DDR-Dopingopfer Gerd Jacobs schwer belastet wird, im April zu seiner Doping-Vergangenheit eingereicht hat. Fünf andere ehemalige DDR-Leichtathletik-Trainer sicherten mit einer solchen Erklärung vom 6. April bereits ihre Jobs, was heftige Kritik der Dopingopfer auslöste.

Muss Goldmann Geld zurückzahlen?

In der Erklärung bekannten sich Rainer Pottel (Berlin), Maria Ritschel und Gerhard Böttcher (beide Halle/Saale) sowie Klaus Schneider (Magdeburg) und Klaus Baarck (Neubrandenburg) zu ihren Verfehlungen, zeigten Reue und versicherten, nach der Wende einen Sinneswandel durchlebt zu haben.

Prokop betont, dass der nächste Gerichtstermin von Goldmann und DLV am 18. Juni in Darmstadt nicht der "Fixtermin" für eine Entscheidung sei: "Wenn es beide Seiten wollen, können wir diesen Termin auch verschieben."

Während der DLV über die Weiterbeschäftigung befinden muss, obliegt es dem Präsidium des DOSB zu beschließen, ob es von Goldmann die Entsendungskosten für die Sommerspiele in Peking zurückverlangt.

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