DOSB kündigt Verfahren gegen Ahlmann an

SID

Peking - Springreiter Christian Ahlmann muss sich nach der positiven Doping-Probe bei den Olympischen Spielen auch gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) verantworten.

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"Nach der B-Probe werden wir das Verfahren gegen ihn einleiten. Natürlich werden wir Herrn Ahlmann auch hören", sagte DOSB-Generaldirektor Michael Vesper.

"Ich bleibe bei meiner Aussage von Peking. Herr Ahlmann muss damit rechnen, dass er die Kosten zurückerstatten muss." Die Kosten liegen im fünfstelligen Bereich.

Ahlmann ist sich keiner Schuld bewusst

Auch das am 27. August veröffentlichte Ergebnis der B-Probe hat ergeben, dass Ahlmanns Pferd Cöster die verbotene Substanz Capsaicin im Körper hatte. Ahlmann sieht sich aber nicht als Doping-Sünder.

Nach seiner Aussage ist das Mittel Equi-Block nur gegen Verspannungen auf den Rücken aufgetragen wurde. Die Beine seines Schimmelwallachs seien damit nie eingeschmiert worden. Im Pferdesport wird unterschieden zwischen Doping und verbotener Medikation im Wettkampf.

Bis zur Verhandlung gesperrt

Der Weltverband FEI hat eine Anhörung von Ahlmann für den 6. September in Lausanne angesetzt. Danach soll in einem beschleunigten Verfahren bis zum Ende der ersten Oktober-Woche ein Urteil fallen. Bis dahin ist Ahlmann gesperrt. Gegen diese Suspendierung hat der 33- jährigen Profi eine Klage angekündigt.

Auch die B-Proben der Pferde des Norwegers Tony Andre Hansen, des Iren Denis Lynch und des Brasilianers Bernardo Alves bestätigten nach FEI-Angaben den Gebrauch von Capsaicin. Zudem wurde veröffentlicht, dass das Pferd Mythilus der amerikanischen Dressurreiterin Courtney King positiv auf die verbotene Substanz Felbinac getestet wurde.