Verhandlung im Fall Deußer vertagt

SID

Warendorf - Das Verfahren gegen den Springreiter Daniel Deußer wegen einer positiven Medikationskontrolle ist vertagt worden. Die Anwälte des in den Niederlanden lebenden Reiters stellten vor der Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) einen Befangenheitsantrag.

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Über diesen muss nach Angaben der FN jetzt das Große Schiedsgericht entscheiden. Grund des Verfahrens ist eine positive Probe bei dem von Deußer gerittenen Pferd Air Jordan beim Weltcup-Finalturnier in Las Vegas 2007. Medikationskontrolle ist im Pferdesport der offizielle Name für Dopingkontrollen.

Bei Air Jordan war die verbotene Substanz Reserpine gefunden worden. Die Internationale Reiterliche Vereinigung (FEI) hatte den Fall aufgrund von Verfahrensfehlern bei der Analyse der B-Probe eingestellt. Der nationale Verband ist anderer Auffassung und unterzog den Fall einer eigenen Überprüfung.

Vertagung sagt nichts aus

Das FN-Justitiariat erklärte zu dem Vorgehen von Deußers Anwälten: "Befangenheitsanträge - mit welcher Begründung auch immer - können nicht verhindert werden. Die Vertagung sagt nichts über die Richtigkeit der Gründe des Befangenheitsantrages aus."

Der im niederländischen Valkenswaard lebende Deußer war bereits Ende April von dem FN-Gremium zu einer Turnierpause von fünf Monaten verurteilt worden.

Einstweilige Verfügung gegen Urteil 

Der in Wiesbaden geborene Reiter hatte jedoch vor dem Landgericht Münster eine einstweilige Verfügung gegen dieses Urteil erlangt. Hintergrund dieses Urteil war ein anderer Vorfall bei einem Turnier in den USA.

Deußer hatte bei einem Turnier in Wellington/Florida (28. Februar bis 4. März 2007) eine positive Dopingprobe bei seinem Pferd Pristanna und war dafür vom US-Verband mit einer Drei-Monats-Sperre belegt worden. Es handelte sich wie in Las Vegas um Reserpine.