Rüge für Sportförderung des Bundes

SID

Berlin - Für eine Eingrenzung der Sportförderung des Bundes hat sich der Präsident des Bundesrechnungshofes, Dieter Engels, ausgesprochen.

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In seiner Funktion als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung stellt Engels in einem jetzt veröffentlichen Gutachten unter dem Titel "Modernisierung der Verwaltungsbeziehungen von Bund und Ländern" fest: "Der Bundesbeauftragte hält es für geboten, dass sich der Bund in diesem Zusammenhang auf die Spitzensportförderung beschränkt.

Dies sollte im Grundgesetz, in einem Ausführungsgesetz oder in einer Vereinbarung im Rahmen der Föderalismuskommission II klargestellt werden." Die Expertise wurde von den Vorsitzenden der Kommission, Peter Struck (SPD) und Günther Oettinger (CDU), in Auftrag gegeben.

Höchste Alarmstufe 

Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Peter Danckert, kritisierte am Donnerstag das Papier: "Es ist höchste Alarmstufe. Wenn die Feststellungen des Gutachtens Allgemeingut werden sollten, dann ist die Förderung des Hochleistungssports mit einem jährlichen Volumen von 200 Millionen Euro Bundesmitteln in Gefahr.

Dann wären vom Bund nur noch eine Hand voll Top-Athleten zu fördern, B- oder C-Kader und Nachwuchsathleten flögen heraus." Sportpolitiker aller Fraktionen und der organisierte Sport sollten alles tun, diesen "unsinnigen, weltfremden kameralistischen Ansatz" zu verhindern, sagte der SPD-Parlamentarier.

Über den Spitzensport hinaus problematisiert 

Danckert erneuerte in dem Zusammenhang seine Forderung, den Sport als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern. "Dann würden wir solchen abstrusen Empfehlungen einen Riegel vorschieben." In dem Gutachten heißt es weiter, der Bund fördere den Sport seit Jahrzehnten trotz unklarer und fehlender Ausgaben- und Finanzierungszuständigkeit.

"Obwohl die Bundesregierung ihre Förderzuständigkeit nur als Ausnahme betrachtet und unter dem Gesichtspunkt der nationalen Repräsentation im Wesentlichen auf den Spitzensport bezieht, fördert sie auch den Leistungssport und Breitensport." Der Bundesrechnungshof habe bereits 2005 im Rahmen eines Anhörungsverfahrens das Engagement des Bundes "über den Spitzensport hinaus problematisiert".

Mängel in der Haushaltsführung 

Engels beanstandet die Förderung der beiden Kölner Sportakademien. So würden in der Trainerakademie nur zehn Prozent der zum Teil aus Bundesmitteln geförderten Trainer ausgebildet. Es habe zudem "über Jahre erhebliche Mängel in der Haushalts- und Wirtschaftsführung" dort gegeben.

Finanzbehörden besteuerten ausländische Starter bei Sportveranstaltungen im Lande nicht sachgerecht, hieß es weiter: "Sie unterwerfen einen zu geringen Teil der Einkünfte der Besteuerung. Das verursacht Steuerausfälle von bis zu sieben Millionen Euro im Jahr."