Gatlin engagiert Anwalt von Ex-Radprofi Landis

SID

Boston - Sprinter Justin Gatlin will mit Hilfe des Anwaltes von Ex-Radprofi Floyd Landis eine Verringerung seiner Dopingsperre von vier auf zwei Jahre erwirken. Er sei von Gatlin engagiert worden, teilte Anwalt Maurice Suh mit.

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Bisher hatte der 100-Meter-Olympiasieger von Athen mit dem Juristen John Collins zusammengearbeitet. Suh war im Mai vergangenen Jahres Landis' Rechtsbeistand bei dessen öffentlicher Anhörung vor der American Arbitration Association (AAA) an der Pepperdine Universität in Malibu bei Los Angeles.

Durch eine Halbierung seiner Sperre könnte Leichtathlet Gatlin doch noch an den Olympischen Spielen im August in Peking teilnehmen.

Landis schuldig gesprochen 

Zwar wurde Landis mit 2:1-Richterstimmen des Testosterondopings schuldig gesprochen, wodurch ihm unter anderen sein Gesamtsieg bei der Tour de France 2006 aberkannt wurde, dennoch gelang es Suh, mehrere Schwachstellen im Untersuchungssystem der amerikanischen Anti-Doping-Agentur (USADA) und anderer angeschlossener Behörden aufzuzeigen. Landis wird das Urteil im Frühjahr vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne anfechten.

Noch ist unklar, ob Gatlin ebenfalls vor den CAS zieht, oder vor einem US-Gericht Rechtsmittel einlegt. Am 1. Januar hatte ein amerikanisches Schiedsgericht entschieden, seine ursprünglich bis zum 24. Juli 2014 verhängte Dopingsperre zu halbieren.

Somit ist der 25-Jährige vom 25. Mai 2010 an startberechtigt - kann seinen Olympiasieg bei den Spielen im August in Peking aber dennoch nicht wiederholen.

Kein Fehler von Gatlin 

Gatlins Rechtsbeistand baut darauf, dass beim ersten Dopingvergehen im Jahr 2001 kein Fehler des Athleten vorgelegen habe. Damals war Gatlin positiv auf Amphetamine getestet und für zwei Jahre gesperrt worden.

Gatlin konnte jedoch nachweisen, dass der positive Befund das Ergebnis einer Behandlung mit Medikamenten gegen seine von Geburt an vorhandene Aufmerksamkeitsstörung war.

Die ursprünglich bis 2014 vorgesehene Sperre bezieht sich auf Gatlins positiven Test bei einem Staffelrennen am 22. April 2006 in Kansas, als der Sprinter des Testosteron-Dopings überführt wurde und somit als Wiederholungstäter galt.

Vielleicht am Mai startberechtigt 

Kommt ein Gericht nachträglich zu der Erkenntnis, dass der Sprinter bei seinem ersten Vergehen 2001 schuldlos war, würde lediglich Gatlins Dopingmissbrauch vom 22. April 2006 Gültigkeit haben, was wiederum nur eine zweijährige Sperre zur Folge hätte.

Dann wäre Gatlin ab Mai wieder startberechtigt und könnte sich bei den am 27. Juni beginnenden US-Meisterschaften für die Spiele in Peking qualifizieren.