Schwalbs Kündigung unwirksam

SID
Die Kündigung des HSV gegenüber Martin Schwalb wurde für unwirksam erklärt
© getty

Martin Schwalb, Ex-Trainer des Handball-Bundesligisten HSV Hamburg, hat gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Arbeitsgericht Hamburg erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni dieses Jahres für unwirksam.

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Allerdings, so die Kammer weiter, stehe dem 51-Jährigen für den Gewinn der Champions-League 2013 mit den Hanseaten keine Erfolgsprämie in Höhe von 120.000 Euro zu.

Das Gericht akzeptierte damit den vom HSV genannten Kündigungsgrund nicht. Die Norddeutschen hatten argumentiert, Schwalb besitze nicht die Fähigkeit, eine Handballmannschaft mit der entsprechenden Integration auch jüngerer Spieler zu trainieren. Diese Annahme halte man angesichts der sportlichen Erfolge Schwalbs für abwegig.

Die vom Ex-Nationalspieler geforderte Prämie hingegen, so die zuständige Kammer weiter, sei kein Bestandteil des gültigen Arbeitsvertrages von Schwalb gewesen.

Die Verhandlung war nötig geworden, nachdem ein Gütetermin am 22. September ohne Ergebnis geblieben war. Während der Turbulenzen um seine Trennung vom HSV hatte Schwalb einen Herzinfarkt erlitten, ist mitterweile aber vollständig genesen. In der kommenden Saison will der Coach wieder als Trainer arbeiten.

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