Freispruch für Schwenker und Serdarusic

SID
Uwe Schwenker (l.) und Zvonimir Serdarusic haben mit dem THW Kiel viele Erfolge gefeiert
© Getty

Im Prozess um den Manipulationsskandal beim THW Kiel wurden die Angeklagten Uwe Schwenker und Zvonimir Serdarusic am Donnerstag vor dem Kieler Landgericht in allen Anklagepunkten freigesprochen.

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Um 9.03 Uhr sprach der Vorsitzende Richter die entscheidenden Worte: "Im Namen des Volkes werden die Angeklagten freigesprochen", sagte Matthias Wardeck am 19. Prozesstag im Kieler Handball-Manipulationsskandal.

Ex-Trainer Zvonimir Serdarusic und Ex-Manager Uwe Schwenker, die ehemaligen Verantwortlichen des THW Kiel, nahmen das Urteil nahezu unberührt hin. Für sie endet eine mehr als dreijährige Odyssee, die ihnen Job und nicht zuletzt Reputation kosteten.

Anklage wegen CL 2007

Die Kammer sah es als nicht erwiesen an, dass die beiden Angeklagten die leitenden Schiedsrichter vor dem Final-Rückspiel in der Champions League 2007 gegen die SG Flensburg-Handewitt bestochen haben sollen.

So lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die hatte in ihrem Plädoyer wegen Untreue, Betrug und Bestechung im geschäftlichen Verkehr Bewährungsstrafen von 18 und 17 Monaten gefordert - die Verteidigung hingegen auf Freispruch plädiert.

Kammer ist nicht von der Unschuld der Angeklagten überzeugt

"Die Kammer ist nicht von der Schuld der Angeklagten überzeugt", sagte Wardeck in seiner anderthalbstündigen Urteilsbegründung. "Aber auch nicht von der Unschuld."Vor allem in der Einlassung Schwenkers, der sich vor Prozessbeginn gegenüber der Polizei geäußert hatte, während des Verfahrens aber seine Aussage verweigerte, fand er "eine Reihe von Merkwürdigkeiten" und "nebulöse Andeutungen", die "nicht überzeugen" konnten.

Dies reiche in diesem "reinen Indizienprozess, in dem es berechtigte Zweifel an der Schuld" gibt, aber nicht für eine Verurteilung. Das Verfahren hätte aber in jedem Fall belegt, dass das Finale 2007 "unter sportlich fairen Bedingungen abgelaufen" sei.

Die beiden Schiedsrichter wären freiwillig vor Gericht erschienen und hätten glaubhafte Aussagen getätigt. Zudem hätten sowohl der europäische Handball-Verband (EHF) als auch ein unabhängiger Gutachter keine Auffälligkeiten in den Entscheidungen der Unparteiischen feststellen können. Was bliebe, sei "eine geringe Anzahl an Sachverhalten, Lügen, Halbwahrheiten und Gerüchten", sagte Wardeck.

Staatsanwaltschaft mit Revision?

"Das Verfahren hat drei Jahre gedauert und Herr Schwenker hat von Beginn an seine Unschuld beteuert", sagte Schwenker-Verteidiger Michael Gubitz nach der Urteilsverkündung.

"Daher ist es ein guter Tag für die Verteidigung in einem denkwürdigen Prozess, der mit einem richtigen Urteil zu Ende gegangen ist." Zumindest vorerst.

Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, in Revision zu gehen. "Das werden wir nach der schriftlichen Begründung entscheiden", sagte Oberstaatsanwalt Axel Goos, der allerdings eingestand: "Ich halte es für ein gut begründetes Urteil." Er selbst war sowohl von der Verteidigung als zuletzt auch vom Richter wegen "fehlender Objektivität" kritisiert worden.

 

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