Alkoholfahrt: Effe muss vor Gericht

SID
Stefan Effenberg wurde mit 1,4 Promille von der Polizei gestoppt
© getty

Stefan Effenberg steht ein unangenehmer Gang bevor. Der Trainer des SC Paderborn muss sich aller Voraussicht nach am 1. April vor dem Amtsgericht München wegen seiner Alkoholfahrt während des Oktoberfestes 2015 verantworten. Der Vorwurf lautet: fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr.

Anzeige
Cookie-Einstellungen

Effenberg war im September 2015 nach einem Wiesn-Besuch in der Münchner Innenstadt im Auto von der Polizei gestoppt worden.

Nach Auffälligkeiten bei der Atemkontrolle wurde bei der anschließenden Blutprobe ein Alkoholgehalt von 1,4 Promille festgestellt, damit lag absolute Fahruntüchtigkeit vor.

Daraufhin hatte der 47-Jährige einen Strafbefehl erhalten, gegen den er jedoch von seinem Anwalt Einspruch einlegen ließ. Daher wurde nun die Verhandlung angesetzt.

Alles zum SC Paderborn

Artikel und Videos zum Thema