Diese Sanktion verhängte das Sportgericht des DFB, Schwartz jedoch legte Einspruch ein und beantragte bereits eine mündliche Verhandlung.
Das Sportgericht sieht es als erwiesen an, dass sich Schwartz nach dem Punktspiel gegen Eintracht Braunschweig am 15. März dieses Jahres unsportlich verhalten und Referee Dietz kritisiert hatte.
Alois Schwartz im Steckbrief