"Nazi-Eklat": Aue legt Einspruch ein

SID
Erzgebirge Aue befindet die Höhe der Strafe (35.000 Euro) als unverhältnismäßig
© getty

Nach der Verurteilung zu einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro und einem Teilausschluss der Fans auf Bewährung hat Erzgebirge Aue gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts Einspruch eingelegt.

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Der Verein begründete seine Entscheidung damit, dass "bei der Festlegung der Höhe der Geldstrafe die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde". Der Teilausschluss wurde für zwölf Monate auf Bewährung ausgesetzt.

Während des Spiels Anfang Februar (2:0) hatten Auer Fans Pyrotechnik gezündet und zudem ein Plakat in die Höhe gehalten, das Red-Bull-Boss Dietrich Mateschitz in Nazi-Uniform mit der Aufschrift "Aus Österreich nur das Beste für Deutschland" zeigte. Auf einem andreren Spruchband stand: "Ein Österreicher ruft und ihr folgt blind, wo das endet weiß jedes Kind. Ihr wärt gute Nazis gewesen!"

Außerdem waren die Leipziger Spieler nach der Begegnung mit Schneebällen beworfen und verbal attackiert worden. Aue hatte sich von den Vorfällen distanziert.

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