Dresden erhält Fristaufschub

SID
Dresden hat möglicherweise auch juristisch Grund zu jubeln. Hier feiert Tobias Müller
© getty

Dynamo Dresden erhält mehr Zeit, um zivilrechtlich gegen seinen Ausschluss aus dem DFB-Pokal vorzugehen.

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Wie der Tabellenvorletzte am Montag vor dem Duell bei der SpVgg Greuther Fürth mitteilte, habe man sich mit dem Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) auf eine Fristverlängerung um einen Monat bis zum 31. Oktober 2013 verständigt.

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Der Klub prüft die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main Antrag auf Aufhebung des Urteils zu erheben. Das Sportgericht hatte eine Schiedsklage der Sachsen im Mai abgelehnt. Dresden war nach Ausschreitungen im Zweitrundenspiel bei Hannover 96 im Oktober 2012 vom Pokalwettbewerb 2013/14 ausgeschlossen worden.

Als "Wiederholungstäter" bestraft

"Mit der Fristverlängerung haben wir jetzt Zeit für Gespräche innerhalb des Vereins und mit dem DFB und für eine nochmalige Prüfung unserer Position", sagt Dynamo-Geschäftsführer Christian Müller: "Unser wichtigstes Ziel besteht darin, die aus der bisherigen Praxis resultierende existenzbedrohende Situation für unseren Verein abzuwenden und die drastische Spirale der Strafen zu durchbrechen."

Dresden wurde vom DFB-Sportgericht als Wiederholungstäter verurteilt, nachdem es im Oktober 2011 im Pokalspiel bei Vizemeister Borussia Dortmund zu Ausschreitungen gekommen war. Ein damaliger Pokalausschluss war damals in zweiter Instanz noch abgewendet worden.

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