1. FC Köln zu Zahlung an Spielerberater verurteilt

Von Martin Grabmann
Novakovic ist derzeit nach Japan verliehen und hat dort in elf Spielen sieben Treffer erzielt
© getty

Das Landgericht Köln hat den 1. FC Köln zur Zahlung einer sechsstelligen Summe an den ehemaligen Berater von Stürmer Milivoje Novakovic verurteilt. Dabei handelt es sich um ausstehende Vermittlungsgebühren. In der Verhandlung Ende Mai hatte der Verein zuvor einen Vergleich abgelehnt.

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Der Spielerberater hatte auf Zahlung von zwei ausstehenden Raten von je 120.000 Euro für die Vermittlung des Stürmers geklagt, die der damalige Kölner Geschäftsführer Claus Horstmann vereinbart hatte. Die erste Rate hatte der Verein dem Berater noch gezahlt.

Nun muss der 1. FC Köln laut "Bild" die beiden ausstehenden Raten, Zinsen seit September 2012 und die Gerichtskosten zahlen. Die insgesamt 260.000 Euro treffen den finanziell angeschlagenen Verein wesentlich härter, als die vom Richter in der Verhandlung vorgeschlagene Vergleichssumme von 90.000 Euro, die von den Verantwortlichen abgelehnt wurde.

Köln prüft Rechtsmittel

Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. "Wir überprüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen", erklärte Geschäftsführer Alexander Wehrle.

Der 1. FC Köln hatte sich mit dem Spielerberater im Rahmen der Vertragsverlängerung mit Novakovic im Jahr 2011 auf die Honorare geeinigt. Nachdem der 34-Jährige zu Omiya Ardija nach Japan ausgeliehen wurde, wollte der Verein die ausstehenden Raten nicht zahlen, weil der Spieler nicht mehr in Köln beschäftigt sei.

Milivoje Novakovic im Steckbrief