Zusätzlich muss die Eintracht den Berlinern den Einnahmeausfall begleichen. Das Sportgericht des DFB folgte damit am Montag einem Antrag des DFB-Kontrollausschusses, gegen den die Eintracht zuvor Widerspruch eingelegt hatte.
Hintergrund des Urteils waren das wiederholte Zünden von Pyrotechnik seitens Frankfurter Anhänger, zuletzt beim Auswärtsspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 13. Februar.
Umfangreiches Arsenal an Pyrotechnik
Der Verein verzichtete auf weitere Rechtsmittel: "Wir können und wollen es nicht riskieren, das Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen und am Ende zu einem sportlich noch wichtigeren Zeitpunkt diese Strafe zu kassieren", sagte der Vorstandsvorsitzende Heribert Bruchhagen.
Beim Auswärtsspiel im Februar hatten einige Anhänger der Eintracht ein umfangreiches Arsenal an Pyrotechnik aufgefahren: Bereits beim Einlaufen der Mannschaften in Düsseldorf wurden im Frankfurter Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und Feuerwerkskörper gezündet und auf das Spielfeld geworfen.
Der dadurch aufziehende Rauch verzögerte den Spielbeginn um fünf Minuten. In der 69. Spielminute warfen mitgereiste Frankfurter Fans einen Blitzkegel und ein Bengalisches Feuer auf das Spielfeld. Aus der gleichen Ecke wurden in der Nachspielzeit schließlich zwei Böller und Leuchtspurmunition auf das Spielfeld geschossen.
Eintracht Frankfurt im Steckbrief