DFB-Bundesgericht ändert Urteil gegen St. Pauli

SID
Der FC St. Pauli muss eine Geldstrafe zahlen, die Teilsperrung der Stehplätze ist jedoch vom Tisch
© Getty

Die vom Sportgericht des DFB gegen den Zweitligisten FC St. Pauli ausgesprochene Teilsperrung der Stehplätze in einem Heimspiel ist nach der Berufungsverhandlung vor dem DFB-Bundesgericht vom Tisch.

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"Das Urteil wird abgeändert. Der Verein wird zu einer Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro verurteilt", sagte der Vorsitzende Götz Eilers am Donnerstag in Frankfurt am Main. Beim Heimspiel gegen Eintracht Frankfurt war Pirmin Schwegler am 19. Dezember (2:0) von einer Kassenrolle am Kopf getroffen worden, trug jedoch nach eigener Angabe nur "eine leichte Beule" davon.

Im Februar war der Klub dafür bei einer mündlichen Verhandlung wegen "mangelnden Schutzes des Gegners" zu einer Teilsperrung der Stehplätze verurteilt worden. Diese ursprünglich angedachte Maßnahme hätte konkret die Sperrung der Blöcke A, B, C, G und H in einem Heimspiel zufolge gehabt.

Das hätte einem Einnahmeverlust von etwa 70.000 Euro entsprochen. Der FC St. Pauli muss zusätzlich gemeinsam mit dem DFB die Hälfte der Verfahrenskosten und die gesamten Berufungskosten tragen.

Verein prüft Regress gegen Kassenrollen-Werfer

Der Verein war in Berufung gegangen, weil er die Entscheidung der ersten Instanz als "unangemessen hart" empfand. Das neue Urteil nehme man an, sagte Vereins-Vizepräsident Gernot Stenger, der den Verein vertrat. "Die Strafe ist hoch, wir begrüßen aber die Abänderung." Das Gericht sei der Argumentation gefolgt, dass es sich um einen Fall handele, den man differenziert betrachten müsse und der nicht mit üblichem "Hooliganismus oder Randale" zu vergleichen sei.

In seinem Plädoyer hatte Stenger auf Nachsicht seitens des Gerichts gehofft, da die Tat ohne Vorsatz und Plan ausgeübt worden sei. Gegenpart, DFB-Chefankläger Nachreiner wollte das nicht gelten lassen. "Gewisse Pauschalisierungen müssen wir vornehmen. Wenn wir auf alle Individualitäten eingehen müssten, könnten wir gar keine sportstrafrechtlichen Konsequenzen mehr ziehen und die Arbeit einstellen", sagte Nachreiner.

Eilers: Tat "ohne Aggressionsverhalten"

Der Vorsitzende Eilers sagte bei der Urteilsbegründung: "Wenn das Fehlverhalten eines Zuschauers dem Verein zugeordnet werden kann, muss sich das auch im Strafmaß wiederfinden." Es sei eine auf den besonderen Fall bezogene Strafe. Die Tat sei "ohne Aggressionsverhalten und das Vorhaben, in das Spielgeschehen einzugreifen" geschehen.

In der Vernehmung machte der 20 Jahre alte Täter erneut deutlich, dass er nicht das Spielgeschehen stören wollte. Die in der 48. Spielminute geworfene Rolle sollte sich abrollen und einen ungefährlichen Papierschweif nach sich ziehen. Sie tat dies jedoch nicht und blieb ein kompaktes, wenn auch leichtes Geschoss.

"Ich habe die Hände vor den Kopf geschlagen und Panik bekommen. Ich wollte nur noch aus dem Stadion raus", sagte der Werfer mit zittriger Stimme, der zwei Tage später mit dem Vater auf der St. Pauli-Geschäftsstelle vorstellig wurde. Vizepräsident Gernot Stenger kündigte an, einen möglichen Regress zu prüfen. "Wir werden das mit der Familie des Täters besprechen und sozialverantwortlich entscheiden", sagte Stenger.

"Das der FC St. Pauli in letzter Zeit öfter in Haftung genommen werden musste, spiegelt sich in der Höhe der Strafe wider", sagte Eilers zu der Geldstrafe. Wegen eines Bierbecherwurfs musste der Erstliga-Absteiger das erste Heimspiel im Sommer 2011 auf neutralem Platz in Lübeck austragen. Weil in dieser Saison im Spiel gegen Aue ein leerer Bierbecher den Schiedsrichter traf, wurden die Hamburger mit 8.000 Euro zur Kasse gebeten.

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