Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sich Wollitz im Spiel bei Fortuna Düsseldorf am 24. September (2:4) unsportlich an der Seitenlinie verhalten und sich unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team um Tobias Welz (Wiesbaden) geäußert habe.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann innerhalb der Einspruchsfrist mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
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