FSV Frankfurt mahnt drei Spieler ab

SID
Mittelfeldspieler Soumaila Coulibaly vom FSV Frankfurt
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Zweitligist FSV Frankfurt hat drei seiner Profis eine Abmahnung geschickt, weil sie während des Ramadan gefastet und den Klub nicht darüber in Kenntnis gesetzt haben.

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Zweitligist FSV Frankfurt hat für ein Novum im deutschen Profifußball gesorgt und drei Profis abgemahnt, weil sie während des Ramadan gefastet und den Klub darüber nicht informiert haben.

Dabei soll es sich um die Spieler Soumaila Coulibaly, Pa Saikou Kujabi und Oualid Mokhtari handeln.

"Diese Maßnahme des FSV Frankfurt ist tatsächlich ein Novum. In dieser Pauschalität halte ich das Vorgehen für absolut rechtswidrig. Man könnte argwöhnen, dass nicht das Fasten das Problem ist, sondern dass es vielleicht andere Gründe für die Abmahnungen gibt", sagte Frank Rybak, Justiziar der Vereinigung der Vertragsfußballspieler (VDV).

VDV: Vertragspassus "nicht haltbar"

Laut Rybak hat der Tabellenvorletzte der 2. Liga in die nicht verbindlichen Musterverträge der DFL einen Passus hinzugefügt, wonach es allen Profis "ohne schriftliche Zustimmung des Vereins" untersagt ist, zu fasten oder eine Diät zu machen.

"Die Spieler würden ja dann schon vertragsbrüchig, wenn sie an ihren zwei freien Tagen Diät halten, ohne den Verein zu informieren. Das ist nicht haltbar", meinte Rybak.

Die Rechtsabteilung des FSV Frankfurt sieht sich dagegen im Recht. "Der FSV Frankfurt muss als Arbeitgeber von Leistungssportlern zwingend Kenntnis darüber haben, ob ein Spieler fastet, da der Verein andernfalls bei voller Trainingsbelastung eine Gesundheitsgefährdung riskieren würde", begründete Jens-Uwe Münker, Leiter Organisation und Recht beim Zweitligisten, die Abmahnungen.

Frankfurt sieht sich im Recht

Zudem hieß es am Dienstag in einer FSV-Pressemitteilung: "Der FSV Frankfurt hat in allen Arbeitsverträgen seiner Spieler lediglich geregelt, dass jegliches Fasten, sei es Fasten aus religiösen Motiven wie auch Heilfasten genauso wie alle Arten von Diäten, vor ihrer Durchführung mit dem Verein abzusprechen sind."

Unaufgeregt reagierte am Dienstag die DFL auf die Abmahnungen. "Das ist ausschließlich eine Sache zwischen dem Verein und den Spielern", erklärte die DFL.

In den nicht verbindlichen Musterverträgen der DFL ist nur ein Passus zu finden, der eine professionelle Lebensführung verlangt. Die genaue Vertragsgestaltung obliegt aber den Vereinen.

Mögliche Dopingproblematik wegen Nahrungsergänzungsmitteln

Münker verwies zudem auf eine mögliche Dopingproblematik, die durch das Fasten entstehen könnte: "Zudem muss etwa eine beim Fasten notwendige Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit den Mannschaftsärzten koordiniert werden, da eine Vielzahl dieser Mittel im Hinblick auf Doping problematisch sind".

Nach FSV-Angaben bedeutet "Fasten einen Eingriff in die körperliche Leistungsfähigkeit, der bei Leistungssportlern nicht ohne vorherige Abstimmung mit dem Verein und insbesondere den Mannschaftsärzten durchgeführt werden kann."

Schließlich müsse sich insbesondere die medizinische Abteilung auf die geänderten Gegebenheiten vorbereiten können: "Daher erfolgte die Abmahnung des FSV nicht aufgrund der Tatsache des Fastens, sondern wegen der nicht eingehaltenen Abspracheverpflichtung der Spieler, obwohl sie diese in ihren Verträgen unterschrieben haben und zudem mündlich darauf hingewiesen wurden. Das Vorgehen des FSV Frankfurt stellt somit in keiner Weise einen Eingriff in die Religionsfreiheit dar, die Regelungen gelten beispielweise genauso für die christliche Fastenzeit vor Ostern."

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