Beide müssen zudem Geldstrafen in Höhe von 120 Tagessätzen zahlen. Bei einem der Angeklagten ist das Urteil des Amtsgerichtes Koblenz noch nicht rechtskräftig, weil dieser Einspruch eingelegt hat.
Einspruchsfrist nicht eingehalten
Allerdings habe der Beschuldigte nach Angaben des Gerichts die Einspruchsfrist nicht eingehalten. Daher sei mit einer Verwerfung des Rechtsbehelfs zu rechnen.
Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die ehemaligen Spitzenfunktionäre des Zweitligisten zwischen Februar 2003 und Juni 2006 an eine Vielzahl von Spielern und Angestellten Gehälter gezahlt hatten, ohne die entsprechende Lohnsteuer und die fälligen Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.
Gegen die Empfänger der "Schwarzlöhne" ist ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Betrug am Sozialversicherungsträger eingeleitet worden.
Die Staatsanwaltschaft geht von mehr als 40 betroffenen Personen aus.