Das teilte Wehens Pressesprecher mit. Über den Streitwert wurde Stillschweigen vereinbart. Der 51-jährige Fußball-Lehrer hatte im September 2007 beim Arbeitsgericht Wiesbaden Klage gegen seine fristlose Kündigung vom 30. August 2007 eingereicht.
Als Kündigungsgrund war ihm unter anderem der Umgang mit den Spielern und mangelndes Team-Verständnis unterstellt worden. Im Januar 2007 hatten die streitenden Parteien die außergerichtliche Lösung vereinbart.