WM

Sportausschuss bei WM-Skandal zuständig

SID
Reinhard Grindel war vor seiner Wahl Mitglied des Sportausschusses
© getty

Der DFB bekommt im Streit um die Teilnahme an einer Sitzung des Bundestags-Sportausschusses zum WM-Skandal 2006 Widerspruch von der Bundesregierung.

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"Zum Geschäftsbereich des Sportausschusses zählt als Teil des Sports auch der Fußball. Dementsprechend besitzt der Sportausschuss ein Befassungsrecht in Sachen 'Vergabe der WM 2006'", hieß es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) auf eine Anfrage des Grünen-Politikers Özcan Mutlu.

In der vergangenen Woche hatte der DFB eine Einladung zu einer Sitzung des Bundestags-Sportausschusses am 14. Dezember ausgeschlagen. Offiziell wurden terminliche Gründe angegeben. Allerdings stellte der Verband gleichzeitig die generelle Zuständigkeit des Sportausschusses in dieser Angelegenheit "kritisch" infrage. DFB-Präsident Reinhard Grindel war vor seiner Wahl Mitglied des Sportausschusses.

Zusätzlich erklärte das BMI in der Antwort, dass die Aufarbeitung der WM-Vergabe an Deutschland noch nicht abgeschlossen sei. "Auch aus Sicht der Bundesregierung ist dieses Thema noch nicht vollumfänglich aufgeklärt, da die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main nach hiesigen Informationen noch keine Ergebnisse oder Zwischenergebnisse veröffentlicht hat", hieß es weiter. Aus den der Bundesregierung vorliegenden Unterlagen, die sowohl Medien als auch Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht worden seien, "war aus Sicht der Bundesregierung bislang kein konkreter Hinweis für eine nicht ordnungsgemäße Vergabe der WM 2006 an den DFB zu erkennen".

"Schön, dass die Bundesregierung den DFB noch mal über die Zuständigkeiten zur WM-Vergabe 2006 aufklärt. Außerdem sieht auch endlich die Bundesregierung doch noch Aufklärungsbedarf beim WM-Skandal", sagte Mutlu: "Die Kehrtwende der Bundesregierung lässt ein wenig hoffen, dass die Öffentlichkeit endlich über die Machenschaften aufgeklärt wird. Der Vorfall zeigt erneut, dass es einer radikalen Neuaufstellung des Verbandes dringend bedarf."

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