WM

Punktsieg für Zwanziger vor Gericht

SID
Theo Zwanziger erschien persönlich beim Landgericht
© getty

Punktsieg für Theo Zwanziger: Der frühere DFB-Präsident darf Katar wohl weiter ungestraft als "Krebsgeschwür des Fußballs" bezeichnen. Das stellte die 6. Kammer des Düsseldorfer Landgerichts unter Vorsitz von Richter Joachim Matz in der mündlichen Verhandlung in ihrer juristischen Einordnung fest.

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Der katarische Fußball-Verband QFA hatte gegen den ehemaligen Chef des Deutschen Fußball-Bundes auf Unterlassung geklagt.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung sei in dieser Sache höher einzustufen als der Ehrschutz der Klägerin. Zwanzigers Äußerung in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk vom 2. Juni 2015 sei "unter dem Gesichtspunkt der freien Meinungsäußerung noch gerechtfertigt". Das Urteil wird am 19. April verkündet.

Zwanziger war persönlich im Raum 1.120 des Landgerichts erschienen, die Gegenseite wurde vom früheren CSU-Politiker Peter Gauweiler vertreten.

Klage gegen ARD

Darüber hinaus hat Zwanziger hat eine Klage gegen die ARD angekündigt.Er sieht sich durch eine vermeintlich falsche Tatsachenbehauptung in einer Tagesschau-Sendung geschädigt. "Sie glauben doch nicht, dass ich mir gefallen lasse, dass vor sechs Millionen Zuschauern behauptet wird, ich hätte den Aufsichtsrat des WM-OK 2006 getäuscht", sagte Zwanziger im Landgericht.

Er betonte, der ARD-Bericht werde "ein Nachspiel" haben: "Sie haben Vermutungen in den Rang einer Tatsache erhoben. Daran müssen sie sich messen lassen." Noch sind keine juristischen Schritte eingeleitet.

Die ARD sieht die Ankündigung gelassen. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Klage von Erfolg gekrönt wäre. Ich würde Herrn Zwanziger raten, nicht alles um sich herum zu verklagen", sagte Sportchef Axel Balkausky dem SID: "Unsere Texte sind alle abgenommen, wir arbeiten journalistisch sehr sorgfältig."

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