Wie der DFB mitteilte, hat der Verein dem Urteil zugestimmt, so dass es damit rechtskräftig ist. Der DFB- Kontrollausschuss hatte Anklage wegen eines unsportlichen Verhaltens und eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes erhoben.
Während des Meisterschaftsspiels der Regionalliga Nord zwischen Rot-Weiß Oberhausen und dem SV Babelsberg am 10. November 2007 wurde im Babelsberger Fanblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem flogen beim Spiel zwischen Babelsberg und Fortuna Düsseldorf am 18. November 2007 aus dem Babelsberger Fanblock Dutzende Papierrollen auf das Spielfeld, später wurden auch noch mehrere Bengalische Feuer entfacht.