Transfersperrre gegen Real und Atlético

SID
Auf Neuzugänge wie Mateo Kovacic muss Real Madrid wohl ein Jahr lang verzichten
© getty

Kein königlicher Kaufrausch: Wegen des verbotenen Transfers jugendlicher Spieler müssen der spanische Rekordmeister Real Madrid sowie Stadtrivale Atletico Madrid ein Jahr lang ohne neue Stars auskommen.

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Der Weltverband FIFA griff nach Verstößen gegen die Transferbestimmungen bei minderjährigen Akteuren rigoros durch - die kommenden zwei Wechselperioden werden beide Vereine somit tatenlos verfolgen müssen.

"Die FIFA setzt sich für die Rechte der Spieler unter 18 Jahren ein, ganz egal ob sie weiblich oder männlich, Amateure oder Profis sind", hieß es in der Mitteilung als Urteilsbegründung: "Die Rechte müssen weiter auch geschützt werden."

Beiden Vereinen wurden zudem Geldstrafen in Höhe von umgerechnet 825.000 Euro (Atlético) und 330.000 Euro (Real) aufgebrummt, ebenso müssen sie "die Situation aller fraglichen minderjährigen Spieler binnen 90 Tagen legalisieren". Real und Atlético wiesen die Vorwürfe am Donnerstagnachmittag in schriftlichen Erklärungen vehement zurück und kündigten an, gegen die Entscheidung der FIFA in Berufung zu gehen.

77 Neuzugänge auf einen Schlag

Das Transferverbot bezieht sich auf den gesamten Verein - ausgenommen die Beach-, Futsal sowie Frauen-Abteilungen - beinhaltet jedoch nicht die Abgabe von Spielern.

Theoretisch könnten die Klubs auch im aktuellen Transferfenster noch "vorsorgen" und bis zum 1. Februar um 23.59 Uhr den Kader aufblähen, da das Urteil erst "nach dem Beginn der jetzigen Periode verkündet wurde und diese somit nicht betrifft", erklärte die FIFA. Aufgrund des Financial Fair Plays (FFP) ist eine ausufernde Shopping-Tour in den kommenden Tagen eher unwahrscheinlich.

Realistischer ist da schon eine andere Möglichkeit: Die Vereine sichern sich die Dienste ihrer Wunschspieler mittels Vorvertrag, setzen diese aber erst nach Ablauf der Sperre ein.

So etwa war Erzrivale FC Barcelona vorgegangen, als er im April 2014 wegen eines ähnlichen Vergehens mit der gleichen Strafe belegt worden war. Die Folge: Zum 1. Januar 2016 hatten die Katalanen auf einen Schlag 77 Zugänge beim spanischen Verband gemeldet.

Einspruch? Kaum Chancen auf Erfolg

"Für uns ist diese Sperre eine Überraschung, um ehrlich zu sein. Wir sind davon überzeugt, dass wir diese Strafe anfechten müssen und das werden wir definitiv auch tun", sagte Atletico-Präsident Enrique Cerezo exklusiv bei Goal.com. "Ich kann nicht sagen, ob wir im Sommer Spieler verpflichten dürfen. Ich kenne da die genauen Regularien nicht, aber wir werden ohnehin Einspruch einlegen. Wir werden sehen."

Selbstverständlich können Real und Atletico die Sanktionen anfechten und in letzter Instanz vor dem Internationalen Sportgerichtshof CAS Einspruch einlegen. Das Beispiel FC Barcelona aber zeigt, dass die Chancen auf einen Erfolg gen Null tendieren dürften.

"Mit dieser Entscheidung hat sich der CAS klar und stark hinter das Bemühen der FIFA gestellt, minderjährige Spieler zu beschützen", hatte die FIFA Ende Dezember 2014 in einer Stellungnahme mitgeteilt, nachdem die Katalanen vor dem CAS ein vorzeitiges Ende ihrer Sperre erwirken wollten. Die stetige Entwicklung eines Spielers, so die FIFA damals weiter, sei wichtiger als rein sportliche Interessen.

Auch Barca wurde schon bestraft

Der spanische Ligaverband stellte sich in einem Statement hinter die beiden Großklubs und nannte die Sanktion "unverhältnismäßig gemessen am Verhalten der Vereine und den Umständen". Ferner fügte die Liga an, dass die FIFA mit der Sperre "keineswegs die Kleinen" schütze.

Die FIFA ahndete mit seinem rigorosen Durchgreifen Reals Vergehen zwischen 2005 und 2014, Atletico wurde derweil für Verstöße zwischen den Jahren 2007 und 2014 sanktioniert. Den Strafen waren Ermittlungen des Transfer Matching Systems (TMS) und der FIFA-Disziplinarkommission vorausgegangen.

Die FIFA beruft sich dabei auf Artikel 19 des "Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern". Demnach darf ein Spieler nur international transferiert werden, wenn er mindestens 18 Jahre alt ist. Der Artikel sieht nur drei Ausnahmen vor, die allerdings erst nach Prüfung bewilligt werden können.

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