Keine U-Haft für Ajax-Hooligan

SID
Die geschmacklose Aktion des Fans hat noch ein juristisches Nachspiel
© getty

Ein Untersuchungsrichter hat in Amsterdam den 26 Jahre alten Ajax-Fußball-Hooligan aus Wageningen vorläufig aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Fall werde nicht durch ein Schnellgericht verhandelt, begründete der Untersuchungsrichter die Entscheidung. Der Mann muss sich jedoch regelmäßig bei der Bewährungshilfe melden.

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Am vergangenen Sonntag hatte der Problemfan während des Spiels Ajax Amsterdam gegen Feyenoord Rotterdam eine Puppe, die Feyenoord-Torwart Kenneth Vermeer darstellen sollte, an einen Galgen gehängt und in der AmsterdamArena aufgehängt.

Daraufhin hatten Vermeer selbst, Ajax und die Staatsanwaltschaft Strafanzeigen wegen Bedrohung gestellt. Die Staatsanwaltschaft wollte den Fall vor ein Schnellgericht bringen und will jetzt eine Anklage vor einem normalen Gericht vorbereiten. Ajax Amsterdam hatte dem Mann schon ein Stadionverbot erteilt.

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