Berufungsgericht entlastet Al-Sabah

SID
Scheich Ahmad Fahad Al-Sabah ist von einem Berufungsgericht freigesprochen worden
© getty

Der wegen Beleidigung der Justiz vorinstanzlich zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilte einflussreiche kuwaitische Sportfunktionär Scheich Ahmad Fahad Al-Sabah ist von einem Berufungsgericht in seiner Heimat in allen Anklagepunkten freigesprochen worden.

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Al-Sabah, Mitglied der Exekutive des Weltverbandes FIFA und einer der mächtigsten Sportfunktionäre der Welt, war für schuldig befunden worden, in einem Interview die Integrität des Justizwesens angezweifelt, die Staatsanwaltschaft beleidigt und zur Störung der öffentlichen Ordnung aufgerufen zu haben. Die endgültige Entscheidung in dem Fall trifft das oberste Gericht Kuwaits.

In einem anderen Fall droht dem Strippenzieher allerdings weiterer Ärger. Die kuwaitische Regierung hatte den Scheich auf eine Entschädigungszahlung von umgerechnet 1,2 Milliarden Euro verklagt.

Die Regierung argumentiert, dass Al-Sabah (52) in seiner Eigenschaft als einflussreiches Mitglied des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) und als Vorsitzender des Olympischen Rates von Asien (OCA) nicht genügend gegen die durch das IOC im vergangenen Oktober verhängte Suspendierung Kuwaits unternommen zu haben.

Sollte die Suspendierung nicht aufgehoben werden, darf das Scheichtum im August nicht an den Olympischen Spielen in Rio de Janeiro teilnehmen. Als Begründung für die Sperre nannte das IOC unzulässige Einmischung der Regierung in sportliche Belange. 17 internationale Verbände, darunter die FIFA, haben sich der Suspendierung angeschlossen.

Ebenfalls verklagt wurden Scheich Talal Al-Fahad, Ahmads Bruder und Präsident des Nationalen Olympischen Komitees Kuwaits (KOC), sowie 13 weitere KOC-Mitglieder.

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