Unterlassungserklärung für Zwanziger?

SID
Theo Zwanziger scheint Ärger mit den Verantwortlichen der WM 2022 in Katar zu bekommen
© getty

Katar macht in seiner Auseinandersetzung mit dem früheren DFB-Präsidenten Theo Zwanziger (Altendiez) offenbar ernst. Das Emirat hat dem 70-Jährigen, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Kreise der katarischen Botschaft in Berlin in ihrer Samstag-Ausgabe berichtete, wegen zwei Jahre alter Aussagen über das Land bereits eine Unterlassungsverpflichtungserklärung an seine Privatanschrift in Rheinland-Pfalz zustellen lassen. Am vergangenen Donnerstag hatte Katar in einer offiziellen Mitteilung eine Klage gegen Zwanziger angekündigt.

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Der ehemalige Präsident des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) soll verbindlich auf die Wiederholung von Äußerungen über Katars Reichtum als ein "Krebsgeschwür" verzichten. In ihrer Mitteilung hatten die Katarer entsprechende Aussagen des früheren Exekutivkomitee-Mitglieds des Weltverbandes FIFA in einem Zeitungsinterview von 2013 ("Der unendliche Reichtum dieses kleinen Landes Katar breitet sich fast wie ein Krebsgeschwür über den Fußball und den Sport aus") als "nicht hinnehmbare Verleumdung", "kollektive Beleidigung" und "hetzerische Kritik" bezeichnet. Sollte Zwanziger die zugestellte Erklärung nicht unterschreiben, droht dem Juristen eine Privatklage vor einem deutschen Gericht.

Zwanziger reagierte in einer ersten Stellungnahme auf Katars Erklärung angeblich ironisch. "Dieses Vorgehen wird die Popularität Katars als WM-Austragungsort und sein Image in der Welt bestimmt entscheidend voranbringen", zitierte die FAZ den früheren Landtagsabgeordneten und ehemaligen Koblenzer Regierungspräsidenten am Samstag.

Im Zusammenhang mit Katars weltweit umstrittener Gastgeber-Rolle für die WM-Endrunde 2022 war Zwanziger während seiner vergangenen Monat ausgelaufenen Amtszeit in der FIFA-Exekutive mehrfach als Kritiker des Wüstenstaates aufgetreten. Wiederholt wies der Rechtsanwalt dabei auch auf die problematische Menschenrechtssituation in Katar hin.