Marokko für Afrika-Cup startberechtigt

SID
Marokko darf am Afrika-Cup 2017 teilnehmen
© getty

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den Ausschluss der Fußball-Nationalmannschaft Marokkos von den Afrika-Meisterschaften 2017 und 2019 aufgehoben.

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Die Strafe hatte der afrikanische Kontinentalverband CAF verhängt, nachdem die Nordafrikaner wegen der Ebola-Epidemie die Ausrichtung des Afrika-Cups 2015 verweigert hatten.

Der CAS reduzierte auch die Geldstrafe für den marokkanischen Verband FRMF von 880.000 auf 45.000 Dollar. Offen ließen die Richter, ob Marokko die von der CAF geforderte Entschädigung in Höhe von acht Millionen Euro zahlen muss. Darüber könne nur "ein anderes Gericht entscheiden", erklärte der CAS.

Äquatorialguinea nutzt Marokkos Absage

Marokko hatte aufgrund der Ebola-Epidemie wiederholt bei der CAF um die Verschiebung des Wettbewerbs um ein Jahr auf 2016 gebeten und dies mit höherer Gewalt begründet.

Dies sah die CAF nicht als gegeben an. Mitte November vergangenen Jahres war Marokko schließlich das Turnier entzogen worden. Äquatorialguinea sprang als Ersatzausrichter ein.

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