Der vierte Senat des BGH hatte sich Mitte November um einen Monat vertagt. Das Urteil des Landgerichts Bochum vom 19. Mai 2011, welches für die Angeklagten eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren vorsieht, war damit noch nicht rechtskräftig.
Verfahren wurde neu aufgerollt
Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft waren nach dem Bochumer Urteil in Revision gegangen. Nach Antrag von Sapinas Anwälten müsse das Verfahren angesichts mehrerer Fehler in einem anderen Landgericht neu aufgerollt werden. Die damalige Verhandlung bewegte sich "in einer grauenhaften Grauzone", teilte Sapinas Anwalt Ralf Neuhaus mit.
Oberstaatsanwalt Peter Ernst hingegen beantragte, dass der Revision der Staatsanwaltschaft, die unter anderem eine teilweise zu schwache Bewertung der Betrugsfälle bemängelt, zumindest zum Teil stattgegeben werden müsse - was sich jedoch nur in der Verschärfung des Schuldspruches, nicht aber in dem Ausmaß der Haftstrafe widerspiegeln solle. Die Revision der Verteidigung sei abzuweisen, sagte Ernst.
Sapina und C. hatten gestanden, Spieler, Schiedsrichter und Funktionäre bestochen zu haben. 51 Spiele, darunter auch Begegnungen in der Champions League und der WM-Qualifikation, sollen manipuliert worden sein.